{"id":4815,"date":"2026-03-16T15:36:50","date_gmt":"2026-03-16T14:36:50","guid":{"rendered":"https:\/\/triviso.schwarz-matt-dev.com\/?page_id=4815"},"modified":"2026-03-16T15:43:23","modified_gmt":"2026-03-16T14:43:23","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/triviso.ch\/fr_ch\/rechtliches\/agb\/","title":{"rendered":"CGV"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"4815\" class=\"elementor elementor-4815\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d1fe26c wrapper e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"d1fe26c\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b3a1cd5 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"b3a1cd5\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen\n<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-83ddd6c elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"83ddd6c\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Vertragsgegenstand<\/h3><h4>1.1.\u00a0\u00a0 Geltungsbereich<\/h4><p>Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser AGB. Sie ersetzen s\u00e4mtliche fr\u00fcheren, zwischen den Parteien in Kraft stehenden Vertragsbedingungen.<\/p><h4>1.2.\u00a0\u00a0 Zus\u00e4tzliche Bestimmungen<\/h4><p>Dar\u00fcber hinaus gelten f\u00fcr bestimmte Leistungen zus\u00e4tzliche Bestimmungen:<\/p><p>a) Software Lizenzvertrag f\u00fcr die Nutzung des in der Offerte\/Auftragsbest\u00e4tigung aufgef\u00fchrten Lizenzmaterials.<br \/>b) Serviceabovertrag f\u00fcr zus\u00e4tzliche Leistungen in Zusammenhang mit dem Lizenzmaterial.<\/p><h4>1.3.\u00a0\u00a0 Vertragsbestandteile<\/h4><p>Durch die Gegenzeichnung der Offerte\/Auftragsbest\u00e4tigung von Triviso durch den Kunden wird diese zum Vertrag (nachfolgend Einzelvertr\u00e4ge genannt). Jede in diesem Vertrag aufgef\u00fchrte Bedingung (Verweis auf Vertragsbe\u00adstimmungen auf der Website, Beilagen usw.) ist dessen integrierender Bestandteil.<\/p><h4>1.4.\u00a0\u00a0 Abweichende Vereinbarungen<\/h4><p>Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform und m\u00fcssen gegenseitig unterzeichnet werden.<\/p><h3>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Leistungserbringung<\/h3><h4>2.1.\u00a0\u00a0 Einsatz von Mitarbeitenden<\/h4><p>Triviso verpflichtet sich zur vertragskonformen Erbringung der in den jeweiligen Einzelvertr\u00e4gen unterschriebenen Leistungen. Daf\u00fcr setzt sie Mitarbeitende nach eigener Wahl ein. Personellen W\u00fcnschen des Kunden wird nach M\u00f6glichkeit Rechnung getragen.<\/p><h4>2.2.\u00a0\u00a0 Auswechseln von Mitarbeitenden<\/h4><p>Bei mangelhafter Qualit\u00e4t oder aus anderen wichtigen Gr\u00fcnden, die eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertragserf\u00fcllung ver\u00adunm\u00f6glichen oder \u00fcber Geb\u00fchr erschweren, wechselt Triviso Mitarbeitende aus, sobald dies im Laufe des normalen Gesch\u00e4ftsganges m\u00f6glich ist. Dadurch entstehende Aufwendungen werden durch Triviso verrechnet. Dabei gelten die f\u00fcr die neuen Mitarbeitenden g\u00fcltigen Ans\u00e4tze.<\/p><h4>2.3.\u00a0\u00a0 Terminverpflichtungen<\/h4><p>Sofern Triviso gem\u00e4\u00df Einzelvertr\u00e4gen Terminverpflichtungen eingegangen ist, bleiben Terminverz\u00f6gerungen infolge von Umst\u00e4nden, welche Triviso nicht zu verantworten hat, vorbehalten, wie insbesondere<\/p><p>a) nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Leistungsbeschreibung,<br \/>b) Verz\u00f6gerungen der Arbeiten von Triviso GmbH durch den Kunden oder Dritte.<\/p><p>Bei durch Triviso zu verantwortenden Terminverz\u00f6gerungen einigen sich die Parteien \u00fcber eine Anpassung des Terminplans. Kommt eine solche Einigung nicht zustande, ist der Kunde berechtigt, der Triviso eine angemessenen Nachfrist zu setzen. Wird auch diese Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Kunde den Vertrag vorzeitig aufl\u00f6sen. Triviso erstattet in diesem Fall bereits geleistete Vorauszahlungen zur\u00fcck. Zu weiteren Leistungen (z.B. Schadener\u00adsatz) ist Triviso nicht verpflichtet.<\/p><h4>2.4.\u00a0\u00a0 Drittleistungen<\/h4><p>Soweit in den Einzelvertr\u00e4gen Leistungen Dritter (Drittleistungen) vorgesehen sind, wird Triviso solche Dritte ver\u00admitteln oder selbst in entsprechende Vertr\u00e4ge mit Drittlieferanten eintreten. Vorbehalten bleibt jedoch das Recht der Triviso, in den Einzelvertr\u00e4gen als Drittleistungen bezeichnete Leistungen selbst zu erbringen.<\/p><h4>2.5.\u00a0\u00a0 Nebenkosten<\/h4><p>Die Kosten f\u00fcr Spesen, Porti, Datentr\u00e4ger und anderes Zubeh\u00f6r sind im Kaufpreis, sofern in den Einzelvertr\u00e4gen nicht ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt, nicht eingeschlossen.<\/p><h3>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Mitwirkungspflicht des Kunden<\/h3><h4>3.1.\u00a0\u00a0 Bereitstellung von Grundlagen<\/h4><p>Der Kunde stellt Triviso alle Unterlagen zur Verf\u00fcgung, die zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen n\u00f6tig oder n\u00fctzlich sind, unabh\u00e4ngig davon, ob solche Unterlagen in den Einzelvertr\u00e4gen spezifiziert sind. Ebenso stellt der Kunde das n\u00f6tige oder n\u00fctzliche Material zur Verf\u00fcgung, wie insbesondere Hardware, Datentr\u00e4ger, Basis\u00adprogramme und Testdaten. Sofern Leistungen durch Triviso in den R\u00e4umlichkeiten des Kunden zu erbringen sind, m\u00fcssen die R\u00e4ume f\u00fcr die entsprechenden Leistungen geeignet sein und rechtzeitig zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p><h4>3.2.\u00a0\u00a0 Mitarbeit des Kunden<\/h4><p>Der Kunde stellt das f\u00fcr die Bedienung seiner Anlagen sowie das sonst f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderliche Per\u00adsonal zur Verf\u00fcgung. Er sorgt daf\u00fcr, dass die Zusammenarbeit mit Triviso stets so gew\u00e4hrleistet wird, wie dies die Vertragserf\u00fcllung verlangt. Der Kunde verpflichtet sich, den Weisungen durch Mitarbeitende der Triviso Folge zu leisten, soweit sie im Zusammenhang mit der Vertragserf\u00fcllung erfolgen.<\/p><h3>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Preise und Zahlungsbedingungen<\/h3><h4>4.1.\u00a0\u00a0 Berechnung<\/h4><p>Leistungen werden nach Aufwand zu den in den Einzelvertr\u00e4gen aufgef\u00fchrten Ans\u00e4tzen verrechnet. Abweichende Regelungen k\u00f6nnen festgehalten werden. Bei nachtr\u00e4glicher \u00c4nderung der Vertragsleistungen kann Triviso die Fakturierung nach Aufwand verlangen.<\/p><h4>4.2.\u00a0\u00a0 Preise<\/h4><p>Die Preise verstehen sich ohne die jeweils aktuell g\u00fcltigen, gesetzlich festgelegten Steuern und Abgaben.<\/p><h4>4.3.\u00a0\u00a0 Preisanpassungen<\/h4><p>Bei einer Vertragsdauer von mehr als f\u00fcnfzehn Monaten ist Triviso berechtigt, die Preise ver\u00e4nderten Personal\u00adkosten anzupassen.<\/p><h4>4.4.\u00a0\u00a0 Zuschl\u00e4ge<\/h4><p>F\u00fcr Dienstleistungen, welche auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden au\u00dferhalb der normalen B\u00fcrozeit erfolgen m\u00fcssen, werden zum ordentlichen Tarif folgende Zuschl\u00e4ge verrechnet:<\/p><p>a) Wochentags zwischen 19:00 und 22:00 Uhr + 25 %<br \/>b) Samstags + 50 %<br \/>c) Sonntags und nachts zwischen 22:00 und 06:00 Uhr + 100 %<\/p><h4>4.5.\u00a0\u00a0 Zahlungskonditionen<\/h4><p>Lieferungen und Leistungen werden, sofern in den Einzelvertr\u00e4gen nicht anders bestimmt, wie folgt in Rechnung gestellt:<\/p><ul><li>Lizenzen: 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Lieferung oder Installation.<\/li><li>Dienstleistungen: monatliche Abrechnung nach effektivem Aufwand.<\/li><\/ul><h4>4.6.\u00a0\u00a0 Zahlungsbedingungen<\/h4><p>Akontorechnungen bei Vertragsabschluss sind rein netto innerhalb von 10 Tagen, \u00fcbrige Rechnungen rein netto innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Die Verrechnung mit Guthaben ist ausgeschlossen. Allf\u00e4llige Beanstandungen von Rechnungen sind Triviso innerhalb sieben Arbeitstagen mitzuteilen. Danach gelten die Rechnungen als genehmigt.<\/p><h4>4.7.\u00a0\u00a0 Zahlungsverzug<\/h4><p>Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Triviso GmbH berechtigt, ohne weitere Mahnungen Verzugszinsen in der H\u00f6he von 2.5 % zuz\u00fcglich zum Basiszinssatz monatlich ab F\u00e4lligkeit in Rechnung zu stellen. Bei Verzug von mehr als einem Monat ist Triviso zudem berechtigt, nach erfolgter Ansetzung einer Nachfrist von acht Tagen f\u00fcr weitere Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag ohne Schadensersatz zur\u00fcckzutreten. F\u00fcr die erbrachten Leistungen wird im Falle des R\u00fccktrittes nach Aufwand fakturiert.<\/p><h3>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Dauer und K\u00fcndigung<\/h3><p>Ein nach Absatz 1.3 zustande gekommener Vertrag ist g\u00fcltig bis zu dessen Erf\u00fcllung oder zur vorzeitigen Aufl\u00f6sung.<\/p><h4>5.1.\u00a0\u00a0 Erf\u00fcllung<\/h4><p>Der Vertrag ist erf\u00fcllt, wenn Triviso die in den Einzelvertr\u00e4gen umschriebenen Leistungen unter Ber\u00fccksichtigung allf\u00e4lliger Modifikationen erbracht hat. Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen unmittelbar nach Erhalt zu testen und erkennbare Fehler Triviso unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen. Liegt sp\u00e4testens 14 Tage nach Leistungserbringung keine schriftliche Beanstandung vor, gilt die Leistung als erbracht. Alternativ kann auch eine Abnahme der Vertragsleistungen erfolgen.<\/p><h3>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Abonnemente und Vertr\u00e4ge mit fester Mietdauer<\/h3><p>Sie gelten jeweils stillschweigend verl\u00e4ngert, wenn sie nicht unter Einhaltung einer zweimonatigen K\u00fcndigungsfrist durch eingeschriebenen Brief auf das Ende eines Monats durch eine Partei aufgel\u00f6st werden.<\/p><h4>6.1.\u00a0\u00a0 K\u00fcndigung<\/h4><p>Dienstleistungsvertr\u00e4ge k\u00f6nnen von beiden Parteien mittels eingeschriebenen Briefs unter Beachtung einer zwei\u00admonatigen K\u00fcndigungsfrist auf jeweils Ende eines Monats aufgel\u00f6st werden. Vorbehalten bleiben Vertr\u00e4ge mit zum Voraus bestimmter Vertrags &#8211; oder Mindestdauer.<\/p><h4>6.2.\u00a0\u00a0 Ausserordentliche Vertragsaufl\u00f6sung<\/h4><p>L\u00f6st der Kunde einen Vertrag unberechtigt au\u00dferhalb der vorgesehenen K\u00fcndigungsfrist auf, so ist die Triviso GmbH berechtigt, den mutma\u00dflichen Aufwand bis zum n\u00e4chstm\u00f6glichen K\u00fcndigungstermin in Rechnung zu stellen. Triviso ist berechtigt, Dienstleistungsvertr\u00e4ge durch eingeschriebenen Brief einseitig aufzul\u00f6sen, wenn<\/p><p>a) der Kunde seinen f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung notwendigen Verpflichtungen trotz zweimaliger Mahnung nicht nachkommt, insbesondere bei mangelnder Mitwirkung, Verweigerung von Unterlagen, Verweigerung von Dritt\u00adlieferanten,<br \/>b) der Kunde trotz zweimaliger Mahnung durch Triviso als n\u00f6tig erachtete Konkretisierungen des Leistungs\u00adbeschriebs verweigert,<br \/>c) der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist,<br \/>d) der Kunde zahlungsunf\u00e4hig ist oder \u00fcber ihn der Konkurs er\u00f6ffnet wird.<\/p><p>Der Kunde ist verpflichtet, bei vorzeitiger Vertragsaufl\u00f6sung Unterlagen und Dokumente, die sich auf noch nicht abgenommene Vertragsleistungen beziehen, zur\u00fcckzugeben.<\/p><h4>6.3.\u00a0\u00a0 Wirkungen der Vertragsbeendigung<\/h4><p>Unabh\u00e4ngig von der Beendigung von Dienstleistungsvertr\u00e4gen bleiben zwischen den Parteien in Kraft die Bestimmungen \u00fcber<\/p><p>a) die \u00dcbernahme von Verpflichtungen aus Vertr\u00e4gen mit Drittlieferanten (Absatz 2.4)<br \/>b) die Rechte am Arbeitsresultat (Absatz 8),<br \/>c) Verletzung von Schutzrechten Dritter<br \/>d) Geheimhaltungspflichten (Absatz 9),<br \/>e) Abwerbung von Mitarbeitenden (Absatz 10)<\/p><h3>7.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Haftung<\/h3><h4>7.1.\u00a0\u00a0 Direkte Sch\u00e4den<\/h4><p>Triviso haftet f\u00fcr direkte Sch\u00e4den, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung des Vertrages entstan\u00adden sind, z.B. aus Nichterf\u00fcllung, Sorgfaltsverletzung, Verzug oder Schutzrechtsverletzung nur, wenn diese Sch\u00e4den durch Triviso nachweisbar grobfahrl\u00e4ssig oder absichtlich verursacht worden sind. Im Falle des Beizugs einer Hilfs\u00adperson f\u00fcr den Supportdienst haftet Triviso nur f\u00fcr die sorgf\u00e4ltige Auswahl derselben.<\/p><h4>7.2.\u00a0\u00a0 Folgesch\u00e4den<\/h4><p>F\u00fcr Sch\u00e4den, welche dem Kunden im Zusammenhang mit Einsatz und Ben\u00fctzung der Ger\u00e4te und des Lizenzma\u00adterials und den damit erzielten Resultaten entstehen, insbesondere f\u00fcr entgangenen Gewinn, nicht realisierte Ein\u00adsparungen, Mehraufwendungen oder Anspr\u00fcche Dritter, lehnt Triviso jegliche Haftung ausdr\u00fccklich ab.<\/p><h4>7.3.\u00a0\u00a0 Verhinderung der Erf\u00fcllung<\/h4><p>F\u00fcr Resultate von durch Triviso zu erbringenden Leistungen wird keinerlei Gew\u00e4hr \u00fcbernommen. Ebenso besteht keine Haftung, wenn Triviso aus Gr\u00fcnden, die sie nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung von Leistungen gehindert wird. Insbesondere ist der Kunde verantwortlich f\u00fcr die notwendigen Sicherheitsma\u00dfnahmen zum Schutz der gespeicherten Daten.<\/p><h4>7.4.\u00a0\u00a0 Beschr\u00e4nkung der Haftung<\/h4><p>Eine allf\u00e4llige Haftung von Triviso ist in jedem Falle betragsm\u00e4\u00dfig auf 30 % der Rechnungssumme, h\u00f6chstens jedoch 50\u2019000.00 EUR beschr\u00e4nkt.<\/p><h3>8.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Rechte am Arbeitsresultat<\/h3><h4>8.1.\u00a0\u00a0 Nutzungsrechte<\/h4><p>Die Nutzungsrechte von Arbeitsergebnissen gehen mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung der Leistungen an den Kunden \u00fcber. Vorbehalten bleibt in jedem Falle die Geheimhaltungspflicht (Absatz 9).<\/p><h4>8.2.\u00a0\u00a0 Schutzrechte<\/h4><p>Schutzrechte an Arbeitsresultaten (insbesondere an Programmen und Programmdokumentationen) wie Patent- und Urheberrechte verbleiben bei Triviso, soweit nicht die Einzelvertr\u00e4ge etwas Abweichendes vorsehen. Insbe\u00adsondere verbleiben bei Anpassungen an den bestehenden Software-Modulen und Software-Objekten die vollst\u00e4n\u00addigen Eigentums- und Verwertungsrechte beim Anbieter. Auf alle F\u00e4lle r\u00e4umen sich die Vertragsparteien gegen\u00adseitig das Recht ein, die Arbeitsresultate im Sinne von Absatz 8.1 zu nutzen.<\/p><h4>8.3.\u00a0\u00a0 Know-how<\/h4><p>In jedem Fall beh\u00e4lt sich Triviso das Recht vor, Ideen, Softwarekonzepte und -verfahren, welche bei Erf\u00fcllung eines Vertrages entwickelt wurden, vorbeh\u00e4ltlich der Geheimhaltungspflicht (Absatz 9) jederzeit wieder zu verwenden. Dieses Recht gilt unabh\u00e4ngig davon, ob Mitarbeitende des Kunden an den Entwicklungen beteiligt waren.<\/p><h3>9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Geheimhaltungspflicht<\/h3><p>Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie in Ausf\u00fch\u00adrung der unter diesem Vertrag stehenden Leistungen erfahren, vertraulich zu behandeln, Dritten weder ganz noch auszugsweise zug\u00e4nglich zu machen, noch sie zu ver\u00f6ffentlichen. Dies betrifft insbesondere schriftliche Informatio\u00adnen wie Pflichtenhefte, Detailkonzepte, produktspezifische Unterlagen des Kunden etc.<\/p><h3>10.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Abwerben von Mitarbeitenden<\/h3><p>Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeitende der Triviso weder einzustellen noch sie direkt oder indirekt au\u00dferhalb der mit Triviso GmbH abgeschlossenen Vertr\u00e4ge f\u00fcr sich arbeiten zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn sich Mitarbeitende der Triviso um Anstellungen beim Kunden bewerben. Dieser Verzicht gilt f\u00fcr die gesamte Vertragsdauer sowie f\u00fcr zw\u00f6lf Monate nach Vertragserf\u00fcllung oder vorzeitiger Vertragsaufl\u00f6sung.<\/p><h3>11.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Schlussbestimmungen<\/h3><h4>11.1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00c4nderungen der AGB<\/h4><p>Triviso beh\u00e4lt sich vor, diese AGB jederzeit zu \u00e4ndern. \u00c4nderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt und gelten als akzeptiert, falls nicht innerhalb Monatsfrist schriftlich Einsprache erhoben wird.<\/p><h4>11.2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Rechtsnachfolge<\/h4><p>Beide Parteien \u00fcbertragen die Rechte und Verpflichtungen aus diesem Vertrag auf allf\u00e4llige Rechtsnachfolger.<\/p><h4>11.3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0G\u00fcltigkeit von Offerten<\/h4><p>Offerten von Triviso werden ohne abweichende Bestimmungen w\u00e4hrend zweier Monate aufrecht erhalten.<\/p><h4>11.4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Teilung\u00fcltigkeit der Vereinbarung<\/h4><p>Die Nichtigkeit oder rechtliche Unverbindlichkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages ber\u00fchren die G\u00fcltigkeit der Vereinbarung und ihrer \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Nichtige oder ung\u00fcltige Bestimmungen werden durch diejeni\u00adgen g\u00fcltigen ersetzt, die dem angestrebten Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommen.<\/p><h4>11.5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Anwendbares Recht<\/h4><p>Dieser Vertrag untersteht dem deutschem Recht.<\/p><h4>11.6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0G\u00fctliche Regelung<\/h4><p><br \/>Die Vertragspartner verpflichten sich, im Falle eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit diesem Vertrag alle Schlichtungsm\u00f6glichkeiten auszusch\u00f6pfen.<\/p><h4>11.7.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Gerichtstand<\/h4><p>Gerichtstand ist Freiburg.<\/p><p>Freiburg, Januar 2018<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen 1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Vertragsgegenstand 1.1.\u00a0\u00a0 Geltungsbereich Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser AGB. 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