{"id":4837,"date":"2026-03-16T15:43:40","date_gmt":"2026-03-16T14:43:40","guid":{"rendered":"https:\/\/triviso.schwarz-matt-dev.com\/?page_id=4837"},"modified":"2026-03-16T15:44:35","modified_gmt":"2026-03-16T14:44:35","slug":"lizenzvertrag-triviso-web","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/triviso.ch\/de\/rechtliches\/lizenzvertrag-triviso-web\/","title":{"rendered":"Lizenzvertrag Triviso WEB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"4837\" class=\"elementor elementor-4837\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-23ec4b5 wrapper e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"23ec4b5\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1fc84f1 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"1fc84f1\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Lizenzvertrag Triviso WEB<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-38f9028 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"38f9028\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h3>Pr\u00e4ambel<\/h3>\n<p>Diese Software-as-a-Service-Lizenzvereinbarung (die &#171;Vereinbarung&#187;) wird per dem auf der Titelseite angegebenen Tag (&#171;Stichtag&#187;) zwischen dem Anbieter und Kunden geschlossen.\u00a0<\/p>\n<h3>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Definitionen<\/h3>\n<p>Begriffe, die in dieser Vereinbarung nicht anderweitig definiert sind, haben die nachstehende Bedeutung.<br \/><br \/><strong>&#171;Abo-Geb\u00fchr&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet die vom Kunden zu zahlende monatliche Geb\u00fchr f\u00fcr den Zugang zur Software und deren Nutzung, einschliesslich der Infrastruktur und der \u00fcblichen Wartung der Software, unter Ausschluss von Support und etwaigen professionellen Dienstleistungen.<br \/><br \/><strong>&#171;Anspruch&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet jede Forderung auf Leistung oder Zahlung, einschliesslich auf die Lieferung von Waren, Erbringung von Dienstleistungen, Zahlung von Schadenersatz oder sonstige Forderungen auf Entsch\u00e4digung, unabh\u00e4ngig davon, ob diese auf gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen, unerlaubten Handlungen, ungerechtfertigter Bereicherung oder einem sonstigen Rechtsinstitut beruhen oder daraus hergeleitet werden.<br \/><br \/><strong>&#171;Anwendbare Datenschutzgesetze&#187;:<\/strong>\u00a0bezeichnet jeweils in der geltenden Fassung (i) bei Abschluss der Vereinbarung durch die Schweizer Gruppengesellschaft das Schweizer Datenschutzgesetz und die zugeh\u00f6rigen Verordnungen; (ii) bei Abschluss der Vereinbarung durch die deutsche Gruppengesellschaft die EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016\/679 (&#171;DSGVO&#187;) sowie alle deutschen Gesetze und Vorschriften \u00fcber den Datenschutz; (iii) bei Abschluss der Vereinbarung durch die italienische Gruppengesellschaft die DSGVO sowie alle italienischen Gesetze und Vorschriften \u00fcber den Datenschutz, jeweils sofern im Einzelfall jeweils nicht abweichend vereinbart.<br \/><br \/><strong>&#171;Autorisierte(r) Nutzer&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet Mitarbeitende und Hilfspersonen des Kunden, die berechtigt sind, auf die Software zuzugreifen.<br \/><br \/><strong>&#171;Dienstleistungen&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet die Bereitstellung, bzw. Erbringung der Software, Infrastruktur, Wartung, des Supports sowie etwaiger damit zusammenh\u00e4ngender professioneller Dienstleistungen durch den Anbieter, wie in den Abschnitten 3 und 4 beschrieben.\u00a0<br \/><br \/><strong>&#171;Drittanbieter&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet externe Dienstleister, die vom Anbieter beauftragt werden, u.a. Anbieter von Hosting-\/Infrastrukturdiensten (u.a. Back-up-Diensten) und Verschl\u00fcsselungsdiensten.\u00a0<br \/><br \/><strong>&#171;Geb\u00fchren&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet die vom Kunden an den Anbieter zu zahlenden Geb\u00fchren und Entgelte, u.a. der Abo-Geb\u00fchr und Entgelte f\u00fcr professionelle Dienstleistungen, die der Anbieter gest\u00fctzt auf diese Vereinbarung erbringt, sowie, soweit anwendbar, s\u00e4mtliche in Abschnitt 5 aufgef\u00fchrten Spesen.<br \/><br \/><strong>&#171;Ereignis H\u00f6herer Gewalt&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet jedes Ereignis oder jeden Umstand ausserhalb der angemessenen Kontrolle des Anbieters, welches\/r die Erf\u00fcllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung verhindert, unangemessen erschwert oder verz\u00f6gert. Zu solchen Ereignissen geh\u00f6ren u.a.: Naturkatastrophen (bspw. B. Erdbeben, \u00dcberschwemmungen, Hurrikane), Kriegshandlungen, Terrorakte oder Unruhen, staatliche Massnahmen oder Regulierungen (bspw. neue Gesetze, Sanktionen, regulatorische oder vollzugsbezogene \u00c4nderungen), globale, regionale oder lokale Gesundheitskrisen (bspw. Pandemien, Epidemien), Cyberangriffe oder weitreichende technische St\u00f6rungen, Ausf\u00e4lle oder St\u00f6rungen bei Dritten, Stromausf\u00e4lle, Streiks, Arbeitsniederlegungen oder -verlangsamungen, Unterbrechungen der Lieferkette, Nichtverf\u00fcgbarkeit wesentlicher G\u00fcter oder Versorgungsdienste, Br\u00e4nde, Explosionen oder sonstige katastrophale Ereignisse oder andere unvorhersehbare Umst\u00e4nde.<br \/><br \/><strong>&#171;Kundendaten&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet alle elektronischen Daten, Inhalte und Informationen, die vom Kunden \u00fcber die Software eingegeben werden, u.a. Personendaten, soweit anwendbar (d.h. sofern diese \u00fcber die Software eingegeben werden).\u00a0<br \/><br \/><strong>&#171;Personendaten&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare nat\u00fcrliche Person beziehen.<br \/><br \/><strong>&#171;Immaterialg\u00fcterrechte&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet alle Rechte, Titel und Interessen an geistigem Eigentum mit Bezug auf die Software, unabh\u00e4ngig davon, ob diese eingetragen sind oder nicht, u.a. Urheber und Urheberpers\u00f6nlichkeitsrechte, Patente, Designs, Marken, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, Rechte an Datenbanken, Know-how sowie s\u00e4mtliche sonstige Schutzrechte bez\u00fcglich immaterieller G\u00fcter. Dies umfasst s\u00e4mtliche entsprechende Anmeldungen, Eintragungen, Erneuerungen, Verl\u00e4ngerungen und Wiederherstellungen, die gegenw\u00e4rtig oder k\u00fcnftig weltweit in Kraft sind oder in Kraft treten.<br \/><br \/><strong>&#171;Service Level Zusage&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet die in dieser Vereinbarung definierten Verf\u00fcgbarkeits-, Support- und Wartungszusagen, wie in den Abschnitten 4.4, 4.5 und 4.6 beschrieben.<br \/><br \/><strong>&#171;Software&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet die cloudbasierte ERP-Software, die vom Anbieter auf der Grundlage eines Software-as-a-Service-Modells bereitgestellt wird, sowie alle Elemente, die in dieser Software enthalten sind oder mit ihr zusammenh\u00e4ngen, u.a. der zugeh\u00f6rigen Handb\u00fccher und sonstigen Dokumentation, in der jeweils aktualisierten oder ge\u00e4nderten Fassung.<br \/><br \/><strong>&#171;Standardkonfiguration&#187;\u00a0<\/strong>bezeichnet die begrenzten Konfigurationsoptionen, die dem Kunden innerhalb der Software zur Verf\u00fcgung stehen, unter ausdr\u00fccklichem Ausschluss jeglicher individuellen Entwicklung oder Moduldifferenzierung.<\/p>\n<h3><br \/>2.\u00a0 \u00a0 Rangordnung<\/h3>\n<p>Die Anh\u00e4nge zu dieser Vereinbarung sind integraler Bestandteil der Vereinbarung. Im Falle von Widerspr\u00fcchen gehen die Anh\u00e4nge dem Haupttext dieser Vereinbarung vor.\u00a0<br \/>Diese Vereinbarung steht in englischer, deutscher und franz\u00f6sischer Sprache zur Verf\u00fcgung. Im Falle von Abweichungen zwischen den verschiedenen Fassungen ist die von den Parteien unterzeichnete Fassung massgebend.\u00a0<\/p>\n<h3><br \/>3.\u00a0 \u00a0 Lizenz<\/h3>\n<h4><br \/>3.1.\u00a0 \u00a0 Lizenzerteilung<\/h4>\n<p>Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Kunden, insbesondere der Zahlung der Abo-Geb\u00fchr, gew\u00e4hrt der Anbieter dem Kunden ein beschr\u00e4nktes, nicht ausschliessliches, nicht \u00fcbertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht \u00fcber Autorisierte Nutzer auf die Software zuzugreifen und diese im Sitzstaat des Kunden zu nutzen.<br \/><br \/>Der Kunde hat das Recht, neue Autorisierte Nutzer zu bezeichnen oder bestehende Autorisierte Nutzer zu \u00e4ndern. Durch das Hinzuf\u00fcgen oder Entfernen von Autorisierten Nutzern akzeptiert der Kunde die entsprechende \u00c4nderung der Abo-Geb\u00fchr gem\u00e4ss den in Anhang 2 aufgef\u00fchrten Parametern. Anhang 2 wird entsprechend angepasst. Die endg\u00fcltig anwendbare Anzahl Autorisierter Nutzer wird durch den Anbieter festgelegt. Etwaige Einw\u00e4nde gegen diese endg\u00fcltige Festlegung hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach dieser Festlegung mit entsprechenden Nachweisen zu erheben.<br \/><br \/>Der Kunde darf die Software ausschliesslich f\u00fcr seine internen Gesch\u00e4ftszwecke, den vom Anbieter beabsichtigten Zweck, welcher n\u00e4her bezeichnet werden kann, und in \u00dcbereinstimmung mit allen Anforderungen dieser Vereinbarung nutzen.\u00a0<br \/><br \/>Ein Verstoss gegen die vorstehenden Bestimmungen berechtigt den Anbieter, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich zu k\u00fcndigen. S\u00e4mtliche weitere Rechte des Anbieters bleiben vorbehalten.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>3.2.\u00a0 \u00a0 Lizenzumfang<\/h4>\n<p>Die Software wird als standardisierte cloudbasierte ERP-L\u00f6sung bereitgestellt. Der Kunde anerkennt und erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass die Software AS IS mit einer Standardkonfiguration und nur minimalen Konfigurationsoptionen zur Verf\u00fcgung gestellt wird; es werden keine individuellen Entwicklungen, Anpassungen oder modulbasierte Differenzierungen bereitgestellt, sofern in Anhang 2 nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<h4><br \/>3.3\u00a0 \u00a0 Beschr\u00e4nkungen<\/h4>\n<p>Dem Kunden ist es untersagt:<\/p>\n<ul>\n<li>Reverse Engineering zu betreiben, die Software zu zerlegen oder dekompilieren oder von der Software abgeleitete Werke zu erstellen;\u00a0<\/li>\n<li>die Funktionalit\u00e4t der Software zu ver\u00e4ndern, manipulieren oder st\u00f6ren;<\/li>\n<li>die Software f\u00fcr rechtswidrige, betr\u00fcgerische oder b\u00f6swillige Aktivit\u00e4ten oder unter Verstoss gegen Abschnitt 3.1 zu verwenden;<\/li>\n<li>die Software mit anderer Software zu verbinden, es sei denn dies ist in der Dokumentation so vorgesehen;\u00a0<\/li>\n<li>anderen Personen als den Autorisierten Nutzern den Zugriff auf die Software oder deren Nutzung zu erm\u00f6glichen;<\/li>\n<li>Konten Autorisierter Nutzer ohne Mitwirkung des Anbieters auf eine andere Person zu \u00fcbertragen.<\/li>\n<\/ul>\n<h4><br \/>3.4\u00a0 \u00a0 Immaterialg\u00fcterrechte<\/h4>\n<p>Die Software wurde von Mitarbeitenden des Anbieters in der Schweiz entwickelt, und s\u00e4mtliche Immaterialg\u00fcterrechte sind und bleiben im alleinigen Eigentum des Anbieters. Der Kunde erwirbt keine Rechte an der Software (auch dann nicht, wenn individuelle Entwicklungen auf Wunsch des Kunden vorgenommen wurden) und darf keine immaterialg\u00fcterrechtlichen Kennzeichnungen entfernen, ver\u00e4ndern oder unkenntlich machen.<br \/><br \/>Keine Bestimmung dieser Vereinbarung zielt auf die \u00dcbertragung von Immaterialg\u00fcterrechten auf den Kunden ab und der Anbieter gew\u00e4hrt dem Kunden nur die in dieser Vereinbarung ausdr\u00fccklich genannten Rechte.<\/p>\n<h4><br \/>3.5\u00a0 \u00a0 \u00c4nderungen, Updates und Upgrades<\/h4>\n<p>Der Anbieter darf in eigenem Ermessen die Eigenschaften und Funktionalit\u00e4ten der Software \u00e4ndern und\/oder aktualisieren, sobald diese verf\u00fcgbar werden. Zu den m\u00f6glichen Aktualisierungen (Updates) k\u00f6nnen Fehlerbehebungen, Patches und neue Funktionen geh\u00f6ren. Der Kunde akzeptiert solche \u00c4nderungen und Aktualisierungen als Bestandteil der Lizenz.\u00a0<br \/><br \/>F\u00fchren wesentliche \u00c4nderungen, Updates oder Upgrades zu einer Erh\u00f6hung der Abo-Geb\u00fchr, informiert der Anbieter den Kunden mit einer Frist von 60 Tagen unter Angabe des Umsetzungstags. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach Umsetzung solcher wesentlichen \u00c4nderungen, Updates oder Upgrades gilt als Zustimmung des Kunden zur entsprechend erh\u00f6hten Abo-Geb\u00fchr. Ist der Kunde mit einer solchen Erh\u00f6hung nicht einverstanden, so hat er die Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen auf den Umsetzungstag schriftlich zu k\u00fcndigen.\u00a0<\/p>\n<h3><br \/>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Dienstleistungen und Service Levels\u00a0<\/h3>\n<h4>4.1\u00a0 \u00a0 Subunternehmer\u00a0<\/h4>\n<p>Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Dienstleistungen unter dieser Vereinbarung zu beauftragen. Der Anbieter ist ausschliesslich f\u00fcr die sorgf\u00e4ltige Auswahl, Instruktion und Kontrolle solcher Dritter verantwortlich.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>4.2\u00a0 \u00a0 Hosting und Infrastruktur\u00a0<\/h4>\n<p>Die Software wird auf Servern gehostet, die von Drittanbietern zur Verf\u00fcgung gestellt werden und der Anbieter vertraut auf das Hosting und die Infrastruktur dieser Drittanbieter. Sie stellen folgende Serverinfrastruktur, einschliesslich Racks, redundanter Stromversorgung und Internetanbindung, ab dem Stichtag wie folgt zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<ul>\n<li>drei redundante Server an verschiedenen Standorten, zwei davon in Deutschland und einer in Finnland, bereitgestellt durch einen deutschen Anbieter;\u00a0<\/li>\n<li>ein Backup-Server an einem Standort in der Schweiz, bereitgestellt durch einen Schweizer Anbieter.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Anbieter ist berechtigt, die oben genannten Standorte und\/oder Anbieter jederzeit zu \u00e4ndern, sofern die Gesamtzahl der redundanten Server nicht unterschritten wird. F\u00fcr Ausf\u00e4lle, Unterbrechungen oder Betriebsst\u00f6rungen, die durch solche Drittanbieter verursacht werden oder auf diese zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, haftet der Anbieter nicht.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>4.3\u00a0 \u00a0 Schulung<\/h4>\n<p>Schulungen zur Software werden von den Parteien auf der Grundlage des vom Anbieter vorgelegten Zeitplans vereinbart.<\/p>\n<h4><br \/>4.4\u00a0 \u00a0 Verf\u00fcgbarkeitszusage<\/h4>\n<p>Der Anbieter unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um eine hohe Verf\u00fcgbarkeit der Software mit einem angestrebten j\u00e4hrlichen Verf\u00fcgbarkeitsziel von &gt;99% auf einer 24\/7-Bemessungsgrundlage zu erreichen, unter Ausschluss folgender Umst\u00e4nde:<\/p>\n<ul>\n<li>geplante Wartungsarbeiten mit einer maximalen Ausfallzeit von bis zu 24 Stunden, die, soweit vern\u00fcnftigerweise praktikabel, mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail oder Push-\/Pop-Up-Mitteilung angek\u00fcndigt werden;\u00a0<\/li>\n<li>Ereignisse H\u00f6herer Gewalt;\u00a0<\/li>\n<li>Ausf\u00e4lle oder St\u00f6rungen, die die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden oder diesen zurechenbar sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Anbieter bietet die obige Verf\u00fcgbarkeit nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand an. Er \u00fcbernimmt keine Garantie f\u00fcr einen ununterbrochene Dienstleistung und haftet nicht f\u00fcr Ausf\u00e4lle.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>4.5\u00a0 \u00a0 Zusage von Support- und Reaktionszeiten\u00a0<\/h4>\n<p>Der Anbieter stellt Supportdienstleistungen w\u00e4hrend der folgenden Gesch\u00e4ftszeiten zur Verf\u00fcgung:\u00a0<br \/>08:00-11:30 Uhr; 13:30-16:30 Uhr MEZ (GMT + 01:00), sofern in Anhang 2 nichts anderes vereinbart ist, an Werktagen, d. h. von Montag bis Freitag, mit Ausnahme der in Anhang 2 aufgef\u00fchrten Feiertage.\u00a0<br \/><br \/>Die angestrebten Reaktionszeiten f\u00fcr Supportanfragen sind wie folgt:<\/p>\n<ul>\n<li>kritische St\u00f6rungen (d.h. die Software ist nicht verf\u00fcgbar): Antwort innerhalb von 2 Stunden;\u00a0<\/li>\n<li>gr\u00f6ssere St\u00f6rungen (d. h. die Software funktioniert in wesentlichen Aspekten f\u00fcr die Mehrheit der Autorisierten Nutzer nicht ordnungsgem\u00e4ss): Antwort innerhalb von 4 Stunden;\u00a0<\/li>\n<li>geringf\u00fcgige St\u00f6rungen (d.h. die Software funktioniert in unwesentlichen Aspekten oder in wesentlichen Aspekten aber nur f\u00fcr eine Minderheit der Autorisierten Nutzer nicht ordnungsgem\u00e4ss): Antwort innerhalb von 2 Arbeitstagen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Einstufung des Schweregrads der St\u00f6rung erfolgt durch den Anbieter und kann w\u00e4hrend der Supportbearbeitung jederzeit \u00e4ndern.<br \/><br \/>F\u00fcr die Berechnung der Reaktionszeiten z\u00e4hlen ausschliesslich die innerhalb der schweizerischen Gesch\u00e4ftszeiten und Werktage liegenden Stunden. Ausserhalb dieser Zeiten und Tage werden keine Supportanfragen bearbeitet. Ausnahmen bed\u00fcrfen einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung zwischen den Parteien; in diesem Fall gelten die in Anhang 2 festgelegten Zuschl\u00e4ge.<br \/><br \/>Die obengenannten Zeiten beziehen sich ausschliesslich auf die Reaktionszeit zur Einleitung von Supportdienstleistungen. Eine Zusage hinsichtlich der Behebungsdauer wird nicht gegeben; diese h\u00e4ngt von verschiedenen Faktoren ab.<br \/><br \/>Der Anbieter bietet die obengenannten Leistungen nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand an. Er garantiert keine Reaktion innerhalb der angegebenen Zeiten und haftet nicht f\u00fcr versp\u00e4tete Antworten.<br \/><br \/>Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Support zu erbringen und ist nicht verantwortlich f\u00fcr die Folgen, die sich aus der Nichterbringung von Support ergeben.\u00a0<br \/><br \/>Supportanfragen k\u00f6nnen \u00fcber die in Anhang 2 vereinbarten Kommunikationskan\u00e4le eingereicht werden, wozu Online-Helpdesk-Ticketsysteme und\/oder dedizierte Hotlines geh\u00f6ren k\u00f6nnen.<br \/><br \/>Nur die gem\u00e4ss Anhang 2 bestimmten Autorisierten Nutzer k\u00f6nnen Support anfordern.<br \/><br \/>Der Kunde stellt eine Kontaktperson zur Verf\u00fcgung, die erreichbar ist, um Fragen des Anbieters in Bezug auf den Support zu beantworten.<br \/><br \/>Jede \u00c4nderung der urspr\u00fcnglich eingereichten Informationen ist unverz\u00fcglich nachzureichen.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>4.6\u00a0 \u00a0 Wartungszusage<\/h4>\n<p>Der Anbieter f\u00fchrt alle standardm\u00e4ssigen Wartungsarbeiten durch, die f\u00fcr die Software erforderlich sind, u.a.:<\/p>\n<ul>\n<li>regelm\u00e4ssige Updates und Sicherheitspatches;<\/li>\n<li>Fehlerbehebungen und Leistungsverbesserungen;<\/li>\n<li>Massnahmen zur Sicherstellung der Systemstabilit\u00e4t und optimalen Leistung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Geplante Wartungsfenster werden, soweit vern\u00fcnftigerweise praktikabel, w\u00e4hrend der folgenden Zeiten stattfinden: Freitag ab 22:00 Uhr bis sp\u00e4testens Montag 04:00 Uhr. Ausserordentliche Wartungsarbeiten k\u00f6nnen zu jeder Zeit durchgef\u00fchrt werden.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>4.7\u00a0 \u00a0 Disaster Recovery und Business Continuity\u00a0<\/h4>\n<p>Der Anbieter implementiert und pflegt einen Disaster Recovery und Business Continuity Plan, der regelm\u00e4ssig getestet wird, um den Betrieb im Falle von Katastrophen oder St\u00f6rungen schnell wiederherzustellen und den fortlaufenden Betrieb kritischer Funktionen sicherzustellen. Dieser Plan umfasst Verfahren f\u00fcr die Sicherung, Wiederherstellung und Aufrechterhaltung kritischer Funktionen sowie f\u00fcr die Minimierung von Ausfallzeiten. Besondere Massnahmen k\u00f6nnen dar\u00fcber hinaus in Anhang 2 vereinbart werden.<br \/><br \/>Der Anbieter implementiert diesen Plan nach wirtschaftlich vertretbarem Aufwand und garantiert weder die schnelle Wiederherstellung noch den fortlaufenden Betrieb und haftet nicht f\u00fcr fehlgeschlagene oder verz\u00f6gerte Wiederherstellungen oder Betriebsunterbrechungen.<\/p>\n<h4><br \/>4.8\u00a0 \u00a0 Ausschl\u00fcsse\u00a0<\/h4>\n<p>Zur Klarstellung: Es liegt kein Verstoss gegen die Service Level Zusagen vor, wenn diese aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen, die dem Kunden, Drittanbietern, sonstigen Dritten oder einem Ereignis H\u00f6herer Gewalt zuzurechnen sind, nicht eingehalten werden.<\/p>\n<h3><br \/>5.\u00a0 \u00a0\u00a0Geb\u00fchren<\/h3>\n<h4>5.1\u00a0 \u00a0 Abo-Geb\u00fchr\u00a0<\/h4>\n<p>Der Kunde hat die in Anhang 2 festgelegte Abo-Geb\u00fchr zu bezahlen. Die Abo-Geb\u00fchr ergibt sich unmittelbar aus der Anzahl Autorisierter Nutzer und deckt s\u00e4mtliche vern\u00fcnftigerweise erforderlichen Wartungsarbeiten und Updates ab.<br \/><br \/>Die Abo-Geb\u00fchr kann jeweils halbj\u00e4hrlich auf den 1. Januar und den 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Frist von mindestens 60 Tagen erh\u00f6ht werden, sofern in Anhang 2 nichts anderes vereinbart wurde. Erh\u00f6ht sich die Abo-Geb\u00fchr um mehr als 5 % im Vergleich zum Vorjahr, kann der Kunde diese Vereinbarung mit einer Frist von 30 Tagen auf den Tag der Wirksamkeit der Erh\u00f6hung schriftlich k\u00fcndigen. Erfolgt keine rechtzeitige K\u00fcndigung auf den Tag der Wirksamkeit der Erh\u00f6hung, gilt die Erh\u00f6hung als durch den Kunden genehmigt.<br \/><br \/>Die Abo-Geb\u00fchr kann zudem jederzeit gem\u00e4ss Abschnitt 3.5 angepasst werden.\u00a0<br \/><br \/>Die am Stichtag geltende Abo-Geb\u00fchr ist in Anhang 2 aufgef\u00fchrt.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>5.2\u00a0 \u00a0 Andere Geb\u00fchren\u00a0<\/h4>\n<p>Andere Dienstleistungen als die Software, u.a. Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Softwarekonfiguration, Support und Unterst\u00fctzung gem\u00e4ss Abschnitt 4.5, zus\u00e4tzliche oder ausserordentliche, vom Kunden verursachte Wartungsarbeiten, Schulung des Kundenpersonals und Lieferung zus\u00e4tzlicher Kopien der gedruckten Dokumentation, werden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwands gem\u00e4ss den jeweils geltenden Stundens\u00e4tzen des Anbieters erbracht, die entsprechend dem Fachwissen und der Erfahrung des betreffenden Personals festgelegt werden (&#171;Stundens\u00e4tze&#187;).\u00a0<br \/><br \/>Die Stundens\u00e4tze k\u00f6nnen jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen ge\u00e4ndert und aktualisiert werden. Die aktualisierten Stundens\u00e4tze gelten f\u00fcr alle Dienstleistungen (ausgenommen der Software), die nach dem Tag der Wirksamkeit der neuen Stundens\u00e4tze erbracht werden.\u00a0<br \/><br \/>Die am Stichtag geltenden Stundens\u00e4tze sind in Anhang 2 aufgef\u00fchrt.\u00a0<br \/><br \/>Die \u00dcbermittlung einer Anfrage f\u00fcr Dienstleistungen (per Telefon oder per E-Mail) stellt eine Beauftragung des Anbieters f\u00fcr die entsprechenden Dienstleistungen dar und begr\u00fcndet eine Pflicht zur Zahlung der daraus resultierenden Geb\u00fchren.<br \/><br \/>Die Geb\u00fchren f\u00fcr Schulungen beinhalten die Bereitstellung der erforderlichen Schulungsunterlagen an den Kunden.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>5.3\u00a0 \u00a0 Spesen<\/h4>\n<p>Zus\u00e4tzlich zu den Geb\u00fchren kann der Anbieter dem Kunden alle Auslagen in Rechnung stellen, die bei der Erbringung der Dienstleistungen anfallen. Diese Auslagen sind in Anhang 2 aufgef\u00fchrt. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter diese Auslagen gem\u00e4ss Abschnitt 5.4 zu erstatten.<\/p>\n<h4><br \/>5.4\u00a0 \u00a0 Rechnungstellung\u00a0<\/h4>\n<p>Die Geb\u00fchren werden monatlich nachtr\u00e4glich in Rechnung gestellt, f\u00e4llig und zahlbar innert 14 Tagen nach Ausstellung der Rechnung (&#171;Zahlungsfrist&#187;). Die Zahlung erfolgt an die vom Anbieter dem Kunden mitgeteilte Bankverbindung.\u00a0<br \/><br \/>Etwaige Einw\u00e4nde gegen Rechnungen m\u00fcssen dem Anbieter innerhalb von sieben Tagen mitgeteilt werden. Danach gelten die Rechnungen als vom Kunden genehmigt.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>5.5\u00a0 \u00a0 Keine Verrechnung<\/h4>\n<p>Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Geb\u00fchren unterliegt keiner Verrechnung und etwaige Gegenforderungen, R\u00fcckforderungsanspr\u00fcche, Zur\u00fcckbehaltungsrechte oder sonstige Einw\u00e4nde, die der Kunde gegen\u00fcber dem Anbieter oder Dritten haben k\u00f6nnte, greifen nicht. S\u00e4mtliche Zahlungen, die der Kunde unter dieser Vereinbarung zu leisten hat, sind ohne jegliche Abz\u00fcge oder Zur\u00fcckbehaltungen zu leisten.<\/p>\n<h4><br \/>5.6\u00a0 \u00a0 Versp\u00e4tete Zahlungen\u00a0<\/h4>\n<p>\u00dcberf\u00e4llige Betr\u00e4ge (d.h. s\u00e4mtliche Geb\u00fchren, die nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen wurden) unterliegen ab dem F\u00e4lligkeitstag einem Verzugszins in der H\u00f6he des tieferen der beiden folgenden Werte, sofern der Anbieter im Einzelfall nicht darauf verzichtet: (i) 1,5% pro Monat oder (ii) der nach anwendbarem Recht zul\u00e4ssige H\u00f6chstzinssatz.<br \/><br \/>Betr\u00e4ge, die l\u00e4nger als einen Monat \u00fcberf\u00e4llig sind, k\u00f6nnen nach Ermessen des Anbieters mit einer Frist von 7 Tagen auch zur Aussetzung der Dienstleistungen f\u00fchren, bis alle ausstehenden Rechnungen vollst\u00e4ndig beglichen sind. Der Anbieter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die dem Kunden infolge einer solchen Aussetzung entstehen.\u00a0<br \/>Solange jegliche Betr\u00e4ge \u00fcberf\u00e4llig sind, beh\u00e4lt sich der Anbieter das Recht vor, Vorauszahlungen f\u00fcr alle Dienstleistungen zu verlangen.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>5.7\u00a0 \u00a0 Steuern\u00a0<\/h4>\n<p>Alle Geb\u00fchren gelten zuz\u00fcglich s\u00e4mtlicher Steuern, insbesondere der Mehrwertsteuer. Der Kunde tr\u00e4gt alle anwendbaren Steuern, Abgaben und beh\u00f6rdlichen Geb\u00fchren, mit Ausnahme der Gewinnsteuern des Anbieters.<\/p>\n<h3><br \/>6.\u00a0 \u00a0 Pflichten des Kunden<\/h3>\n<h4>6.1\u00a0 \u00a0 Compliance\u00a0<\/h4>\n<p>Der Kunde hat alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten, u.a. s\u00e4mtliche Nutzungs-, Sicherheits- und sonstige anwendbaren Richtlinien, die vom Anbieter bereitgestellt werden und f\u00fcr die Nutzung der Software gelten, sowie alle Bewilligungen, Lizenzen und Vereinbarungen mit Dritten einzuholen und aufrechtzuerhalten, die f\u00fcr den Dienstleistungsbezug erforderlich oder empfehlenswert sind.<br \/><br \/>Der Kunde befolgt ferner alle zumutbaren allgemeinen oder spezifischen Weisungen des Anbieters in Bezug auf den Zugriff auf die Software und deren Nutzung.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>6.2\u00a0 \u00a0 Zusammenarbeit<\/h4>\n<p>Der Kunde arbeitet in guten Treuen mit dem Anbieter zusammen, um die Erbringung der Dienstleistungen durch den Anbieter zu erleichtern. Diese Pflicht umfasst u.a., dass:<\/p>\n<ul>\n<li>Entscheide des Kunden, die der Anbieter verlangt, rechtzeitig getroffen werden;\u00a0<\/li>\n<li>der Zugang zu erforderlichen Informationen und Ressourcen rechtzeitig gew\u00e4hrt wird;\u00a0<\/li>\n<li>das erforderliche Personal und die zumutbare Unterst\u00fctzung rechtzeitig bereitgestellt werden;<\/li>\n<li>etwaige Fehler in der Software gemeldet (und entsprechende Informationen bereitgestellt) werden;<\/li>\n<li>Sicherheitsupdates und Massnahmen zur Risikominderung (einschliesslich aktueller Antivirensoftware, Firewalls usw.) jeweils nach dem neusten Stand der Technik kundenseitig umgesetzt werden;<\/li>\n<li>alle vom Anbieter verlangten zumutbaren Massnahmen unverz\u00fcglich umgesetzt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<h4><br \/>6.3\u00a0 \u00a0 Infrastruktur<\/h4>\n<p>Der Anbieter ist f\u00fcr die Infrastruktur verantwortlich, die erforderlich ist, um anbieterseitig den Zugang zur Software zu erm\u00f6glichen.<br \/>\u00a0<br \/>Der Kunde stellt die Infrastruktur zur Verf\u00fcgung, die f\u00fcr den Zugriff auf die Software und deren Nutzung sowie f\u00fcr den Bezug sonstiger Dienstleistungen erforderlich ist, einschliesslich R\u00e4umlichkeiten, Ausstattungen, Kommunikationsinfrastruktur, Hard- und Software, einschliesslich des Betriebssystems (&#171;Kundeninfrastruktur&#187;) gem\u00e4ss den erforderlichen oder empfohlenen Spezifikationen und\/oder der vom Anbieter empfohlenen Konfiguration. Der Kunde ist allein verantwortlich f\u00fcr die Beschaffung, den Betrieb und die Wartung der Kundeninfrastruktur.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>6.4\u00a0 \u00a0 Personal<\/h4>\n<p>Der Kunde stellt sicher, dass der Zugriff auf die Software ausschliesslich durch geeignetes erfahrenes, qualifiziertes, kompetentes und geschultes Personal, mit der gebotenen Sorgfalt, sowie in \u00dcbereinstimmung mit zumutbaren Vorgaben und Anweisungen des Anbieters erfolgt.\u00a0<br \/><br \/>Der Kunde bezeichnet einen Single Point of Contact (&#171;SPOC&#187;), der f\u00fcr den Anbieter in allen Angelegenheiten zur Verf\u00fcgung steht und der \u00fcber die Kompetenz verf\u00fcgt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Der SPOC am Stichtag ist in Anhang 2 aufgef\u00fchrt. Jede \u00c4nderung des SPOC ist unverz\u00fcglich mitzuteilen.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>6.5\u00a0 \u00a0 Kundendaten<\/h4>\n<p>Der Kunde ist allein verantwortlich f\u00fcr die Richtigkeit, Qualit\u00e4t, Rechtm\u00e4ssigkeit, Integrit\u00e4t und Vollst\u00e4ndigkeit der in die Software eingegebenen Kundendaten.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>6.6\u00a0 \u00a0 Nutzerzugriffskontrolle\u00a0<\/h4>\n<p>Der Kunde stellt sicher, dass ausschliesslich Autorisierte Nutzer Zugriff auf die Software erhalten. Der Kunde ist verantwortlich f\u00fcr die Verwaltung und Sicherung der vertraulichen Zugangsdaten der Autorisierten Nutzer. Im Falle eines Missbrauchs der Zugangsdaten tr\u00e4gt der Kunde s\u00e4mtliche Kosten und Sch\u00e4den, die dem Anbieter daraus erwachsen.<\/p>\n<h4><br \/>6.7\u00a0 \u00a0 Sicherheit\u00a0<\/h4>\n<p>Der Kunde ergreift alle wirtschaftlich zumutbaren technischen und organisatorischen Massnahmen, um die Software vor unrechtm\u00e4ssiger oder unbeabsichtigter Offenlegung oder einem Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch durch Unbefugte zu sch\u00fctzen. Insbesondere d\u00fcrfen Autorisierte Nutzer nur vom Kunden verwaltete und ausgegebene Ger\u00e4te \u2013 auf denen aktuelle Sicherheitsupdates nach dem neuesten Stand der Technik installiert sind \u2013 f\u00fcr den Zugriff auf die Software verwenden.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>6.8\u00a0 \u00a0 Folgen eines Verstosses\u00a0<\/h4>\n<p>Jede Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt 6 festgelegten Pflichten durch den Kunden entbindet den Anbieter von der Erf\u00fcllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung. Der Kunde tr\u00e4gt alle damit einhergehenden Risiken und alle Kosten und Sch\u00e4den, die dem Anbieter daraus erwachsen. Der Anbieter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die aufgrund seiner Nichterf\u00fcllung beim Kunden entstehen.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>6.9\u00a0 \u00a0 B2B-Charakter der Software\u00a0<\/h4>\n<p>Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Software ausschliesslich f\u00fcr die B2B-Nutzung zur Verf\u00fcgung gestellt wird. Er gew\u00e4hrleistet daher, die Software nicht gegen\u00fcber Konsumenten, bzw. Verbraucher, wie unter dem anwendbaren Recht definiert, zu bewerben oder ihnen zug\u00e4nglich zu machen.\u00a0<\/p>\n<h3><br \/>7.\u00a0 \u00a0 Datenschutz und Datensicherheit<\/h3>\n<h4>7.1\u00a0 \u00a0 Bearbeitung von Personendaten\u00a0<\/h4>\n<p>Beide Parteien bearbeiten Personendaten in \u00dcbereinstimmung mit den Anwendbaren Datenschutzgesetzen. Die in diesem Abschnitt 7 verwendeten Begriffe haben die in den Anwendbaren Datenschutzgesetzen zugewiesene Bedeutung.<br \/><br \/>F\u00fcr Personendaten, die der Anbieter ausserhalb der Software erh\u00e4lt (bspw. Kontaktdaten von Mitarbeitenden oder Vertretern des Kunden), agiert der Anbieter als Verantwortlicher. Die Bearbeitung von Personendaten unterliegt dann der hier verf\u00fcgbaren Datenschutzerkl\u00e4rung.\u00a0<br \/><br \/>F\u00fcr Personendaten, die in den Kundendaten enthalten sind (&#171;Kundenpersonendaten&#187;), agiert der Anbieter als Auftragsbearbeiter und der Kunde als Verantwortlicher. Die Parteien vereinbaren hierf\u00fcr, dass eine separate Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung geschlossen wird, d. h. Anhang 3 per Stichtag, welche die Bearbeitung der Kundenpersonendaten regelt.\u00a0<br \/><br \/>Anhang 3 kann sich jeweils \u00e4ndern; wesentliche \u00c4nderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 60 Tagen mitgeteilt. Erhebt der Kunde gegen die mitgeteilten \u00c4nderungen innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung keinen Widerspruch aus berechtigten Gr\u00fcnden, so gilt die Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung in der ge\u00e4nderten Fassung als angenommen und Anhang 3 als entsprechend ersetzt. Im Falle eines Widerspruchs ber\u00fccksichtigt der Anbieter die vorgebrachten Gr\u00fcnde des Kunden und unterbreitet entweder einen f\u00fcr den Kunden akzeptablen \u00c4nderungsvorschlag oder r\u00e4umt dem Kunden ein ausserordentliches K\u00fcndigungsrecht auf den Tag der Wirksamkeit der \u00c4nderung ein. Macht der Kunde von seinem ausserordentlichen K\u00fcndigungsrecht keinen Gebrauch, so gilt die Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung in der ge\u00e4nderten Fassung als angenommen und Anhang 3 als entsprechend ersetzt.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>7.2\u00a0 \u00a0 Zusicherungen, Gew\u00e4hrleistungen und Schadloshaltung durch den Kunden\u00a0<\/h4>\n<p>Der Kunde sichert zu und gew\u00e4hrleistet, dass alle Personen, auf die sich Kundenpersonendaten beziehen, ausreichend \u00fcber die Bearbeitung ihrer Personendaten durch den Anbieter gem\u00e4ss Anhang 3 informiert wurden und in diese Bearbeitung eingewilligt haben, wann immer eine solche Einwilligung erforderlich ist.\u00a0<br \/><br \/>Der Kunde kann jederzeit die Offenlegung und Herausgabe der Kundenpersonendaten verlangen. In dieser Hinsicht sichert der Kunde zu und gew\u00e4hrleistet, dass jeder diesbez\u00fcgliche Zugriff des Anbieters auf und jede Auswertung von Internet- und E-Mail-Protokolldateien, E-Mails, Dokumenten und sonstigen Informationen von nat\u00fcrlichen Personen, die in den Kundendaten enthalten sind, s\u00e4mtliche anwendbaren gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen einhalten.\u00a0<br \/><br \/>Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von allen Anspr\u00fcchen und Auslagen im Zusammenhang mit den vorstehenden Zusicherungen und Gew\u00e4hrleistungen schadlos zu halten.<\/p>\n<h4><br \/>7.3\u00a0 \u00a0 Datenstandort und grenz\u00fcberschreitende \u00dcbertragungen\u00a0<\/h4>\n<p>Die Kundenpersonendaten werden grunds\u00e4tzlich ausschliesslich innerhalb Europas gespeichert, und der Anbieter stellt sicher, dass er keine Kundenpersonendaten ohne Einwilligung oder Weisung des Kunden ausserhalb Europas \u00fcbermittelt, es sei denn, der Anbieter trifft soweit notwendig die erforderlichen Vorkehrungen f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende \u00dcbertragungen in Staaten ohne \u2013 aus Schweizer Sicht \u2013 angemessene Datenschutzgesetzgebung. Soweit erforderlich, erkl\u00e4rt sich der Kunde einverstanden, die entsprechenden Standardvertragsklauseln, die von der EU-Kommission genehmigt und an die Anforderungen des Schweizer Rechts angepasst wurden, abzuschliessen.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>7.4\u00a0 \u00a0 Datensicherheit\u00a0<\/h4>\n<p>Der Anbieter ergreift geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um die Kundenpersonendaten vor unbefugtem\/r Zugriff, Offenlegung, Verlust, L\u00f6schung, Zerst\u00f6rung oder Ver\u00e4nderung zu sch\u00fctzen und informiert den Kunden \u00fcber jede Verletzung der Datensicherheit, welche die Kundenpersonendaten betrifft.\u00a0<br \/><br \/>Die Massnahmen umfassen branchen\u00fcbliche Sicherheitskontrollen und Sicherheitsaudits, wie in den technischen und organisatorischen Massnahmen in Anlage 2 zu Anhang 3 n\u00e4her erl\u00e4utert.\u00a0<br \/><br \/>Der Anbieter stellt sicher, dass auch die Drittanbieter angemessene technische und organisatorische Massnahmen ergriffen haben und aufrechterhalten und den Anbieter im Falle von Verletzungen der Datensicherheit informieren.\u00a0<br \/><br \/>Die Drittanbieter f\u00fcr Hosting und Infrastruktur erf\u00fcllen zudem bestimmte Branchenstandards und -vorgaben; per Q1 2025 umfassen diese u.a. DIN EN ISO\/IEC 27001:2017 in Bezug auf die redundanten Server in Deutschland und Finnland und ISO 9001:2015, ISO\/IEC 207001:2013 und ISO 22301:2012 in Bezug auf den Backup-Server in der Schweiz, wobei sich der Anbieter jeweils auf die von seinen Drittanbietern angegebenen Zertifizierungen st\u00fctzt.<\/p>\n<h4><br \/>7.5\u00a0 \u00a0 Backups und \u00c4nderungen<\/h4>\n<p>Das am Stichtag geltende Backup-Konzept ist in Anlage 2 zu Anhang 3 beschrieben. Der Kunde erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass der Anbieter dieses Backup-Konzept sowie alle anderen Bestimmungen der Anlage 2 zu Anhang 3 jederzeit ohne Zustimmung des Kunden \u00e4ndern kann, sofern das allgemeine Sicherheitsniveau \/ Niveau des Backup-Konzepts erhalten bleibt. Der Anbieter wird dann die Anlage 2 zu Anhang 3 entsprechend \u00e4ndern. Die zuletzt mitgeteilte Fassung der Anlage 2 ist die jeweils aktuelle und anwendbare Anlage 2.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>7.6\u00a0 \u00a0 Verschl\u00fcsselung\u00a0<\/h4>\n<p>Der Anbieter sorgt f\u00fcr die Verschl\u00fcsselung der Kundenpersonendaten AT REST und IN TRANSIT mit Hilfe einer Verschl\u00fcsselungssoftware, die von einem Drittanbieter bereitgestellt wird und branchen\u00fcbliche Verschl\u00fcsselungsmethoden verwendet.<br \/><br \/>Der Entschl\u00fcsselungsschl\u00fcssel wird in einem daf\u00fcr vorgesehenen Safe bei einem der Drittanbieter, die das Hosting\/die Infrastruktur gem\u00e4ss Abschnitt 4.2 bereitstellen, sicher aufbewahrt.<\/p>\n<h4><br \/>7.7\u00a0 \u00a0 Herausgabe von Kundendaten in Konkursverfahren<\/h4>\n<p>Der Anbieter ergreift im Voraus alle wirtschaftlich angemessenen Massnahmen, um sicherzustellen, dass in Konkursverfahren, die \u00fcber den Anbieter oder seine Drittanbieter er\u00f6ffnet werden, die Kundendaten ausgesondert und dem Kunden zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen. Der Anbieter ergreift ferner im Voraus alle wirtschaftlich angemessenen Massnahmen, um sicherzustellen, dass die Kundendaten von der Verwertung im Konkursverfahren ausgeschlossen werden.\u00a0<\/p>\n<h3><br \/>8.\u00a0 \u00a0 Audits<\/h3>\n<p>Aus guten Gr\u00fcnden kann der Kunde auf Anfrage die Einhaltung der Pflichten des Anbieters in Bezug auf die Bearbeitung von Kundenpersonendaten \u00fcberpr\u00fcfen, sofern er die vom Anbieter vorgelegten Geheimhaltungspflichten \u00fcbernimmt. Ein solcher Audit kann h\u00f6chstens einmal pro Jahr mit einer schriftlichen Vorank\u00fcndigung von mindestens 90 Tagen durchgef\u00fchrt werden. Alle Kosten, die dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Audit des Kunden entstehen, gehen zulasten des Kunden.<br \/><br \/>Der Anbieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Kunden hinsichtlich der Einhaltung dieser Vereinbarung jederzeit nach angemessener Vorank\u00fcndigung zu \u00fcberpr\u00fcfen.\u00a0<br \/><br \/>Die Audits durch eine Partei d\u00fcrfen den Gesch\u00e4ftsbetrieb der anderen Partei jeweils nicht unangemessen beeintr\u00e4chtigen.<\/p>\n<h3><br \/>9.\u00a0 \u00a0 Gew\u00e4hrleistung<\/h3>\n<h4>9.1\u00a0 \u00a0 Eingeschr\u00e4nkte Gew\u00e4hrleistung<\/h4>\n<p>Der Anbieter gew\u00e4hrleistet, dass die Software bei bestimmungsgem\u00e4ssem Gebrauch in wesentlichen Aspekten die in der jeweils aktuellen Fassung der Dokumentation beschriebenen Funktionen aufweist und keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt.\u00a0<br \/>Die vorstehende Gew\u00e4hrleistung greift nicht, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>die Software in einer fehlerhaften oder anderweitig nicht bestimmungsgem\u00e4ssen Weise verwendet wird;\u00a0<\/li>\n<li>gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung, insbesondere gegen die in Abschnitt 3.3 aufgef\u00fchrten Beschr\u00e4nkungen, verstossen wird;\u00a0<\/li>\n<li>ein Mangel durch die Kundeninfrastruktur verursacht wurde oder auf diese zur\u00fcckzuf\u00fchren ist;\u00a0<\/li>\n<li>eine Spezifikation oder Konfiguration der Kundeninfrastruktur verwendet wird, die nicht ausdr\u00fccklich vom Anbieter empfohlen wurde;\u00a0<\/li>\n<li>Schnittstellen zu L\u00f6sungen Dritter verwendet werden, die nicht ausdr\u00fccklich vom Anbieter genehmigt wurden.\u00a0<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Gew\u00e4hrleistung gilt w\u00e4hrend der Laufzeit dieser Vereinbarung und erlischt umgehend mit dem Wirksamwerden einer K\u00fcndigung dieser Vereinbarung.<\/p>\n<h4><br \/>9.2\u00a0 \u00a0 Haftungsausschluss<\/h4>\n<p>Sofern nicht ausdr\u00fccklich in Abschnitt 9.1 erw\u00e4hnt, werden alle Dienstleistungen AS IS erbracht und s\u00e4mtliche ausdr\u00fcckliche oder stillschweigende Gew\u00e4hrleistungen jeglicher Art, einschliesslich der Gew\u00e4hrleistung der Verkehrsf\u00e4higkeit, Eignung f\u00fcr einen bestimmten Zweck und Erzielung eines bestimmten Ergebnisses, sind ausgeschlossen. Die Verantwortung f\u00fcr die Nutzung der von der Software erzeugten Ergebnisse durch den Kunden liegt ausschliesslich beim Kunden.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>9.3\u00a0 \u00a0 Rechtsbehelf<\/h4>\n<p>Eine Verletzung der Gew\u00e4hrleistung ist dem Anbieter unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen.\u00a0<br \/>Der einzige Rechtsbehelf, der dem Kunden bei einer Gew\u00e4hrleistungsverletzung zur Verf\u00fcgung steht, besteht darin, dass der Anbieter wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um den verletzungsfreien Zustand wiederherzustellen. Jeder andere gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelf wird hiermit ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.\u00a0<br \/><br \/>Sollte der Anbieter trotz wirtschaftlich angemessener Anstrengungen nicht in der Lage sein, den verletzungsfreien Zustand innerhalb von 90 Tagen wiederherzustellen, ist jede Partei berechtigt, diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung zu k\u00fcndigen. Der Anbieter kann auf die 90-t\u00e4gige Wiederherstellungsfrist verzichten, wenn ersichtlich wird, dass der Anbieter den verletzungsfreien Zustand nicht wiederherstellen kann.\u00a0<\/p>\n<h3><br \/>10.\u00a0 \u00a0Haftung<\/h3>\n<h4>10.1\u00a0 \u00a0 Allgemein<\/h4>\n<p>Jede Partei haftet f\u00fcr direkte Sch\u00e4den, die der anderen Partei infolge einer Verletzung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung entstehen.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>10.2\u00a0 \u00a0 Beschr\u00e4nkung\u00a0<\/h4>\n<p>Die j\u00e4hrliche Gesamthaftung des Anbieters aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist beschr\u00e4nkt auf den tieferen der folgenden Betr\u00e4ge: (i) 50% der vom Kunden an den Anbieter gezahlten Geb\u00fchren der letzten 3 Monate vor dem Anspruch oder (ii) CHF 25&#8217;000.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>10.3\u00a0 \u00a0 Ausschl\u00fcsse<\/h4>\n<p>Der Anbieter haftet unter keinen Umst\u00e4nden f\u00fcr:\u00a0<\/p>\n<ul>\n<li>indirekte, zuf\u00e4llige oder besondere Sch\u00e4den, Folgesch\u00e4den oder Sch\u00e4den mit Strafcharakter, einschliesslich Nutzungs- und Datenverluste, entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Anspr\u00fcche Dritter (sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde), die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben;\u00a0<\/li>\n<li>Sch\u00e4den, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Datenschutzverletzung oder einer Verletzung der Datensicherheit ergeben, unabh\u00e4ngig davon, ob Kundenpersonendaten betroffen sind oder nicht;\u00a0<\/li>\n<li>Handlungen oder Unterlassungen von Drittanbietern, sofern der Anbieter deren Auswahl, Instruktion und Kontrolle mit der angemessenen Sorgfalt vorgenommen hat;\u00a0<\/li>\n<li>die Nichteinhaltung von Service Level Zusagen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Anbieter haftet ebenfalls nicht, wenn er an der rechtzeitigen oder ordnungsgem\u00e4ssen Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Pflichten aus Gr\u00fcnden gehindert wird, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere aus Gr\u00fcnden, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Kunden oder eines Dritten oder auf ein Ereignis H\u00f6herer Gewalt zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.\u00a0<\/p>\n<h3><br \/>11.\u00a0 \u00a0Schadloshaltung<\/h3>\n<h4>11.1\u00a0 \u00a0 Schadloshaltung durch den Anbieter<\/h4>\n<p>Der Anbieter h\u00e4lt den Kunden schadlos von Anspr\u00fcchen Dritter (einschliesslich angemessener Anwaltskosten), welche eine Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter geltend machen und ausschliesslich durch die befugte Nutzung der Software durch den Kunden entstehen. Von dieser Schadloshaltung ausgenommen ist jedoch die Verletzung von Patenten.<br \/><br \/>Voraussetzung f\u00fcr die vorstehende Schadloshaltung ist, dass der Kunde (i) den Anbieter unverz\u00fcglich \u00fcber derartige Anspr\u00fcche informiert, (ii) dem Anbieter auf dessen Verlangen die alleinige Kontrolle \u00fcber rechtliche Massnahmen und\/oder Verfahren \u00fcberl\u00e4sst, (iii) den Anbieter wie verlangt unterst\u00fctzt und (iv)\u00a0 alle Pflichten aus dieser Vereinbarung einh\u00e4lt.<\/p>\n<h4><br \/>11.2\u00a0 \u00a0 Schadloshaltung durch den Kunden<\/h4>\n<p>Der Kunde h\u00e4lt den Anbieter schadlos von Anspr\u00fcchen Dritter (einschliesslich angemessener Anwaltskosten), die sich aus der missbr\u00e4uchlichen Nutzung der Software, der Verletzung dieser Vereinbarung oder sonstigen Verst\u00f6ssen, Rechtsverletzungen, Nichteinhaltungen oder Vers\u00e4umnissen ergeben, die vom Kunden verursacht werden oder ihm zuzurechnen sind.<\/p>\n<h3><br \/>12.\u00a0 \u00a0Vertraulichkeit<\/h3>\n<h4>12.1\u00a0 \u00a0 Vertrauliche Informationen\u00a0<\/h4>\n<p>Eine Partei kann von der anderen Partei direkt oder indirekt, schriftlich, m\u00fcndlich oder durch Einsichtnahme vertrauliche (d.h. nicht \u00f6ffentliche) Informationen erhalten, u.a. Gesch\u00e4ftspl\u00e4ne, Schulungsunterlagen, Technologien, Gesch\u00e4fts-, Betriebs und Fabrikationsgeheimnisse und gesch\u00fctzte Softwarekomponenten (&#171;Vertrauliche Informationen&#187;). Zu den Vertraulichen Informationen geh\u00f6ren Informationen, Ideen, Knowhow, Konzepte und Verfahren, insbesondere \u00fcber die Datenverarbeitung und Organisation von Prozessen, die in der Software enthaltenen sind oder sich auf diese beziehen.<\/p>\n<h4><br \/>12.2\u00a0 \u00a0 Pflichten<\/h4>\n<p>Die empfangende Partei verpflichtet sich:<\/p>\n<ul>\n<li>die Vertraulichkeit der erhaltenen Vertraulichen Informationen zu wahren und sie mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu sch\u00fctzen, mit der sie ihre eigenen Vertraulichen Informationen sch\u00fctzt, in keinem Fall jedoch mit weniger als der wirtschaftlich zumutbaren Sorgfalt;<\/li>\n<li>Vertrauliche Informationen ausschliesslich f\u00fcr die Zwecke der Durchf\u00fchrung dieser Vereinbarung zu verwenden;<\/li>\n<li>Vertrauliche Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei in keiner Form weder ganz noch teilweise gegen\u00fcber Dritten offenzulegen oder zug\u00e4nglich zu machen;<\/li>\n<li>daf\u00fcr zu sorgen, dass ihre verbundenen Unternehmen sowie deren und ihre eigenen ehemaligen, gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftigen F\u00fchrungskr\u00e4fte, Verwaltungsr\u00e4te, Mitarbeitende, Hilfspersonen, Aktion\u00e4re, Agenten, Beauftragte und Vertreter diese Pflichten einhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<h4><br \/>12.3\u00a0 \u00a0 Ausnahmen\u00a0<\/h4>\n<p>Die Vertraulichkeitspflichten gem\u00e4ss Abschnitt 12.2 gelten nicht f\u00fcr Informationen, die:<\/p>\n<ul>\n<li>\u00f6ffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der empfangenden Partei \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich werden;<\/li>\n<li>sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits im Besitz der empfangenden Partei befinden, ohne dass eine Verletzung der Vertraulichkeitspflichten vorliegt oder eine Pflicht zur Vertraulichkeit besteht;<\/li>\n<li>von der empfangenden Partei unabh\u00e4ngig und ohne Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen entwickelt wurden;<\/li>\n<li>rechtm\u00e4ssig von einem Dritten, der nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist, beschafft wurden;\u00a0<\/li>\n<li>im Rahmen eines Rechtsstreits oder Verfahrens offengelegt werden m\u00fcssen, den\/das eine Partei zur Durchsetzung ihrer Rechte oder Geltendmachung ihrer Anspr\u00fcche aus dieser Vereinbarung angestrengt hat, oder<\/li>\n<li>aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder Anordnungen eines zust\u00e4ndigen Gerichts oder einer zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde offengelegt werden m\u00fcssen. In diesem Fall hat die zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei zu benachrichtigen, um dieser zu erm\u00f6glichen, etwaige ihr zustehende Ausschluss- oder Ausnahmeregelungen geltend zu machen.<\/li>\n<\/ul>\n<h3><br \/>13.\u00a0 \u00a0Laufzeit und K\u00fcndigung<\/h3>\n<h4>13.1\u00a0 \u00a0 Laufzeit<\/h4>\n<p>Diese Vereinbarung tritt am Stichtag in Kraft und bleibt solange bestehen, bis sie in \u00dcbereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung gek\u00fcndigt wird.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>13.2\u00a0 \u00a0 Ordentliche K\u00fcndigung<\/h4>\n<p>Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit aus beliebigem Grund mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich k\u00fcndigen.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>13.3\u00a0 \u00a0 Ausserordentliche K\u00fcndigung<\/h4>\n<p>Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich k\u00fcndigen, wenn die andere Partei diese Vereinbarung wesentlich verletzt, vorausgesetzt, die k\u00fcndigende Partei hat die andere Partei schriftlich von der Verletzung in Kenntnis gesetzt und \u2013 sofern die Verletzung geheilt werden kann \u2013 die andere Partei hat die Verletzung \u00fcber einen Zeitraum von 60 Tagen nicht geheilt. Ist eine Heilung nicht m\u00f6glich, so greift keine Heilungsfrist.<br \/><br \/>Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich k\u00fcndigen, wenn ein Ereignis H\u00f6herer Gewalt die andere Partei f\u00fcr einen Zeitraum von mehr als 60 Tagen an der Erf\u00fcllung ihrer wesentlichen Pflichten hindert.<br \/><br \/>Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich k\u00fcndigen, wenn die andere Partei zahlungsunf\u00e4hig wird (oder unmittelbar davorsteht), ein Konkursverfahren gegen die andere Partei er\u00f6ffnet wird, eine Konkursverwaltung f\u00fcr die andere Partei eingesetzt wird oder ein Gericht Restrukturierungen, Vergleiche oder \u00e4hnliche Massnahmen der anderen Partei genehmigt.<br \/><br \/>Unter den folgenden Umst\u00e4nden kann der Anbieter diese Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich k\u00fcndigen (oder den Zugriff auf die Software nach seinem Ermessen mit oder ohne Vorwarnung sperren), wobei der Kunde alle mit der K\u00fcndigung oder Sperrung verbundenen Kosten tr\u00e4gt:\u00a0<\/p>\n<ul>\n<li>Wiederholte Nichtbezahlung oder versp\u00e4tete Zahlung von Geb\u00fchren mit mindestens drei \u00fcberf\u00e4lligen Rechnungen;\u00a0<\/li>\n<li>Verstoss des Kunden gegen eine wesentliche Pflicht aus dieser Vereinbarung (wozu auch die in Abschnitt 5 dargelegten Pflichten des Kunden geh\u00f6ren) oder gegen eine andere Pflicht, deren Verletzung dem Anbieter, seinen verbundenen Unternehmen oder Drittanbietern Schaden zuf\u00fcgen kann;\u00a0<\/li>\n<li>Sicherheitsbedrohungen, die sofortiges Handeln erfordern, unabh\u00e4ngig von ihrem Ursprung.\u00a0<\/li>\n<\/ul>\n<h4><br \/>13.4\u00a0 \u00a0 Ungerechtfertigte K\u00fcndigung\u00a0<\/h4>\n<p>K\u00fcndigt der Kunde die Vereinbarung unter Verletzung von Abschnitt 13.2 oder 13.3, so gilt die Vereinbarung zwar als entsprechend gek\u00fcndigt, der Anbieter ist dann jedoch berechtigt, dem Kunden die Abo-Geb\u00fchr und alle Auslagen in Rechnung zu stellen, die bis zum n\u00e4chstm\u00f6glichen ordentlichen K\u00fcndigungszeitpunkt gem\u00e4ss Abschnitt 13.2 angefallen w\u00e4ren.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>13.5\u00a0 \u00a0 Unterst\u00fctzung nach K\u00fcndigung\u00a0<\/h4>\n<p>Nach der K\u00fcndigung der Vereinbarung unterst\u00fctzt der Anbieter den Kunden w\u00e4hrend eines Zeitraums von 30 Tagen wie folgt f\u00fcr den Abruf der Kundendaten: Der Kunde kann vom Anbieter zu einem angemessenen Preis einen Micro-PC erwerben, auf dem die Software vorinstalliert ist und in einem Leserechtemodus l\u00e4uft (d.h. Kundendaten k\u00f6nnen kopiert und heruntergeladen werden, aber es k\u00f6nnen keine neuen Kundendaten eingegeben oder bestehende Kundendaten ver\u00e4ndert werden). Der damit verbundene Aufwand des Anbieters (insbesondere Einrichtungsarbeiten) wird dem Kunden zu den jeweils g\u00fcltigen Stundens\u00e4tzen des Anbieters in Rechnung gestellt.<br \/><br \/>Nach Ablauf dieser Frist werden die Kundendaten unwiderruflich gel\u00f6scht, es sei denn, deren fortdauernde Aufbewahrung ist durch Gesetze oder Vorschriften vorgeschrieben, oder die Kundendaten sind Bestandteil \u00fcblicher operativer Sicherungskopien, und k\u00f6nnen vom Kunden nicht mehr abgerufen werden.\u00a0<br \/>Es liegt in der Verantwortung des Kunden, innerhalb dieses Zeitraumes alle Kundendaten abzurufen, die zur Einhaltung der auf ihn anwendbaren Gesetze oder Vorschriften erforderlich sind, und der Kunde h\u00e4lt den Anbieter von s\u00e4mtlichen damit verbundenen Anspr\u00fcchen und Auslagen schadlos.<br \/><br \/>\u00dcber diesen Abschnitt 13.5 hinaus ist der Anbieter nicht verpflichtet, den Kunden nach einer K\u00fcndigung aus irgendeinem Grund zu unterst\u00fctzen, es sei denn, dies wird zwischen dem Anbieter und dem Kunden gesondert vereinbart.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>13.6\u00a0 \u00a0 Wirkungen der K\u00fcndigung\u00a0<\/h4>\n<p>Mit der K\u00fcndigung der Vereinbarung erl\u00f6schen der Zugang des Kunden zur Software und seine Rechte zur Nutzung der Software mit sofortiger Wirkung (mit Ausnahme des Rechts, die Kundendaten gem\u00e4ss Abschnitt 13.5 abzurufen).<br \/><br \/>Der Kunde hat nach Wahl des Anbieters alle Vertraulichen Informationen des Anbieters zur\u00fcckzugeben oder zu vernichten und diese vollst\u00e4ndige R\u00fcckgabe oder Vernichtung auf Verlangen des Anbieters schriftlich zu best\u00e4tigen.\u00a0<br \/><br \/>Die K\u00fcndigung dieser Vereinbarung: (i) entbindet die Parteien von keiner Haftung oder Verpflichtung, die vor dem Tag der Wirksamkeit der K\u00fcndigung aus dieser Vereinbarung entstanden ist; (ii) hindert keine Partei daran Rechte und Rechtsbehelfe geltend zu machen, die ihr in Bezug auf eine Verletzung dieser Vereinbarung aus dieser Vereinbarung oder von Gesetzes wegen vor dem Tag der Wirksamkeit der K\u00fcndigung entstanden sind; (iii) beeintr\u00e4chtigt keine Partei, die Erf\u00fcllung einer Pflicht zu erwirken, die vor dem Tag der Wirksamkeit der K\u00fcndigung aus dieser Vereinbarung entstanden ist oder die aufgrund der Bestimmungen dieser Vereinbarung eine K\u00fcndigung \u00fcberdauert.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>13.7\u00a0 \u00a0 Fortbestand<\/h4>\n<p>Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen in dieser Vereinbarung bleiben diese und jede andere Bestimmung dieser Vereinbarung, die aufgrund ihrer Art die K\u00fcndigung dieser Vereinbarung vern\u00fcnftigerweise \u00fcberdauern soll, oder deren Fortbestand beabsichtigt war (einschliesslich der Abschnitte 9-12, 15, und 16), auch nach K\u00fcndigung dieser Vereinbarung bestehen.\u00a0<\/p>\n<h3><br \/>14.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Mitteilungen<\/h3>\n<p>Alle nach dieser Vereinbarung erforderlichen oder zul\u00e4ssigen Mitteilungen bed\u00fcrfen der Textform. Sofern diese Vereinbarung Schriftlichkeit vorsieht, bedarf die Mitteilung der Schriftform gem\u00e4ss dem Schweizerischen Obligationenrecht.\u00a0<br \/>Mitteilungen gelten als erfolgt, wenn sie (i) pers\u00f6nlich zugestellt werden, (ii) elektronisch \u00fcbermittelt werden (und der Empfang best\u00e4tigt wird), (iii) durch einen angesehenen Kurierdienst zugestellt werden (und die Zustellung best\u00e4tigt wird) oder (iv) per Einschreiben versandt werden (und die Zustellung best\u00e4tigt wird), und zwar jeweils an die in Anhang 1 bezeichneten Adressen (oder an andere Adressen, die eine Partei der anderen gem\u00e4ss dieser Bestimmung mitgeteilt hat).\u00a0<\/p>\n<h3><br \/>15.\u00a0 \u00a0 Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/h3>\n<h4>15.1\u00a0 \u00a0 Anwendbares Recht<\/h4>\n<p>Diese Vereinbarung unterliegt materiellem Schweizer Recht, unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>15.2\u00a0 \u00a0 Gerichtsstand<\/h4>\n<p>F\u00fcr alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, sind die ordentlichen Gerichte in Solothurn, Kanton Solothurn, Schweiz, ausschliesslich zust\u00e4ndig.<\/p>\n<h3><br \/>16.\u00a0 \u00a0 Diverses<\/h3>\n<h4>16.1\u00a0 \u00a0 Gesamte Vereinbarung\u00a0<\/h4>\n<p>Diese Vereinbarung und alle anderen Dokumente, auf die hierin Bezug genommen wird, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzen alle vorherigen m\u00fcndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen der Parteien.<\/p>\n<h4><br \/>16.2\u00a0 \u00a0 \u00c4nderungen<\/h4>\n<p>Vorbeh\u00e4ltlich untenstehender Regelungen bed\u00fcrfen \u00c4nderungen dieser Vereinbarung der Schriftform und der Unterzeichnung durch zeichnungsberechtigte Vertreter beider Parteien.\u00a0<br \/>Der Anbieter kann Anhang 2 jeweils auf den 1. Januar und 1. Juli eines Kalenderjahres mit einer Frist von mindestens 60 Tagen \u00e4ndern. Erhebt der Kunde innert 30 Tagen nach der Mitteilung keinen Widerspruch aus berechtigten Gr\u00fcnden gegen die mitgeteilten \u00c4nderungen, so gilt Anhang 2 in der ge\u00e4nderten Fassung als angenommen und Anhang 2 als entsprechend ersetzt. Im Falle eines Widerspruchs pr\u00fcft der Anbieter die Gr\u00fcnde des Kunden und schl\u00e4gt entweder eine f\u00fcr den Kunden akzeptable \u00c4nderung vor oder r\u00e4umt dem Kunden ein ausserordentliches K\u00fcndigungsrecht auf den Tag der Wirksamkeit der \u00c4nderung ein. Macht der Kunde von seinem ausserordentlichen K\u00fcndigungsrecht keinen Gebrauch, gilt Anhang 2 in der ge\u00e4nderten Fassung als angenommen und Anhang 2 als entsprechend ersetzt. Eine Erh\u00f6hung der Abo-Geb\u00fchren richtet sich nach Abschnitt 5.1.<br \/>\u00c4nderungen am Anhang 3 richten sich nach Abschnitt 7.1.<\/p>\n<h4><br \/>16.3\u00a0 \u00a0 Kein Verzicht\u00a0<\/h4>\n<p>Das Unterlassen der Durchsetzung einer Bestimmung stellt keinen Verzicht auf die k\u00fcnftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung dar. Auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung kann nur durch ein Dokument verzichtet werden, das von der Partei, die auf diese Bestimmung verzichtet, unterzeichnet wird.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>16.4\u00a0 \u00a0 Teilnichtigkeit<\/h4>\n<p>Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung (oder ein Teil davon) oder ihre Anwendung als rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar erweisen, so gilt diese Bestimmung (oder der entsprechende Teil) als abtrennbar und ber\u00fchrt die Rechtm\u00e4ssigkeit, G\u00fcltigkeit und Durchsetzbarkeit des Rests der Bestimmung oder der \u00fcbrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung oder deren Anwendung nicht.\u00a0<br \/>Die rechtswidrige, nichtige oder nicht durchsetzbare Bestimmung (oder der entsprechende Teil) ist durch eine neue oder ge\u00e4nderte Bestimmung zu ersetzen, die rechtm\u00e4ssig, g\u00fcltig und durchsetzbar ist und den urspr\u00fcnglichen wirtschaftlichen Absichten der Parteien am ehesten entspricht.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>16.5\u00a0 \u00a0 Abtretung und \u00dcbertragung<\/h4>\n<p>Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters darf der Kunde weder diese Vereinbarung noch seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise abtreten oder \u00fcbertragen. Der Anbieter darf diese Vereinbarung und seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise an ein verbundenes Unternehmen des Anbieters abtreten oder \u00fcbertragen. Bei einer zul\u00e4ssigen Abtretung oder \u00dcbertragung ist diese Vereinbarung oder deren Teile f\u00fcr die Parteien und ihre jeweiligen zul\u00e4ssigen Zessionare und Rechtsnachfolger verbindlich und kommt ihnen zugute. Jeder Abtretungs- oder \u00dcbertragungsversuch, der diesem Abschnitt 16.5 widerspricht, ist ung\u00fcltig.<\/p>\n<h4><br \/>16.6\u00a0 \u00a0 H\u00f6here Gewalt\u00a0<\/h4>\n<p>Keine der Parteien haftet f\u00fcr Verz\u00f6gerungen oder Vers\u00e4umnisse bei der Erf\u00fcllung ihrer Pflichten unter dieser Vereinbarung aufgrund eines Ereignisses H\u00f6herer Gewalt. Die von dem Ereignis H\u00f6herer Gewalt betroffene Partei hat die andere Partei unverz\u00fcglich \u00fcber das Eintreten des Ereignisses H\u00f6herer Gewalt zu informieren, angemessene Massnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen zu mildern, und die Erf\u00fcllung ihrer Pflichten so bald wie vern\u00fcnftigerweise praktikabel fortzusetzen. Zur Klarstellung: Ein Ereignis H\u00f6herer Gewalt befreit den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Zahlung der Geb\u00fchren. Die Abo-Geb\u00fchr des Kunden wird jedoch f\u00fcr die Dauer des Ereignisses H\u00f6herer Gewalt reduziert, wenn ein Ereignis H\u00f6herer Gewalt den Zugriff auf die Software verhindert.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>16.7\u00a0 \u00a0 Keine Drittbeg\u00fcnstigten<\/h4>\n<p>Sofern nicht ausdr\u00fccklich in dieser Vereinbarung angegeben, begr\u00fcndet diese Vereinbarung keine Rechte zugunsten Dritter.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>16.8\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Mitarbeitende<\/h4>\n<p>Keine Bestimmung dieser Vereinbarung oder deren K\u00fcndigung bewirkt, dass ein Arbeitsvertrag, Arbeitsverh\u00e4ltnis, Gesamtarbeitsvertrag oder eine Verbindlichkeit betreffend (i) Mitarbeitende einer Partei, ihrer verbundenen Unternehmen oder ihrer Subunternehmer (&#171;Mitarbeitende&#187;) oder (ii) sonstige Personen auf die andere Partei \u00fcbertragen wird.\u00a0<br \/><br \/>Macht eine Mitarbeitende geltend, dass infolge der Aufnahme, Fortsetzung oder Beendigung der Dienstleistungen ihr Arbeitsverh\u00e4ltnis oder eine mit ihrem Arbeitsverh\u00e4ltnis zusammenh\u00e4ngende Verbindlichkeit auf die andere Partei \u00fcbergegangen ist, so h\u00e4lt die Partei, zu der die Mitarbeitende geh\u00f6rt, die andere Partei schadlos von allen damit verbundenen Anspr\u00fcchen und Auslagen, einschliesslich solcher, die sich aus einer Entlassung durch diese andere Partei ergeben.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>16.9\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Verh\u00e4ltnis zwischen den Parteien<\/h4>\n<p>Diese Vereinbarung begr\u00fcndet weder ein Arbeits- oder Agenturverh\u00e4ltnis, ein Joint Venture, noch eine einfache Gesellschaft zwischen den Parteien, und das Verh\u00e4ltnis zwischen den Parteien entspricht demjenigen von unabh\u00e4ngigen Vertragspartnern. Jede Partei ist jeweils einzeln nur f\u00fcr ihre in dieser Vereinbarung festgelegten Pflichten verantwortlich. Ohne ausdr\u00fcckliche vorg\u00e4ngige schriftliche Genehmigung ist keine der Parteien befugt, als Vertreter der anderen Partei aufzutreten, und keine der Parteien darf im Namen der anderen Partei einen Vertrag eingehen oder eine Gew\u00e4hrleistung oder Zusicherung abgeben. Keine Partei darf die andere in irgendeiner Angelegenheit binden oder im Namen der anderen Partei Versprechungen, Erkl\u00e4rungen oder Garantien abgeben, und keine Partei ist durch Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei gebunden, es sei denn, sie hat dies im Voraus ausdr\u00fccklich schriftlich genehmigt.\u00a0<\/p>\n<h4><br \/>16.10\u00a0 \u00a0 Geltendmachung von Anspr\u00fcchen<\/h4>\n<p>S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, k\u00f6nnen nur gegen\u00fcber den Parteien geltend gemacht werden. Es d\u00fcrfen keine Anspr\u00fcche direkt gegen Personen geltend gemacht werden, die keine Partei sind, einschliesslich ehemaliger, gegenw\u00e4rtiger oder k\u00fcnftiger F\u00fchrungskr\u00e4fte, Verwaltungsr\u00e4te, Mitarbeitende, Hilfspersonen, Aktion\u00e4re, verbundene Unternehmen, Agenten, Beauftragte, oder Vertreter einer Partei oder eines ihr verbunden Unternehmens. Jede Partei \u00fcbernimmt die Verteidigung gegen alle derartigen Anspr\u00fcche gegen\u00fcber solchen Personen von ihr.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lizenzvertrag Triviso WEB Pr\u00e4ambel Diese Software-as-a-Service-Lizenzvereinbarung (die &#171;Vereinbarung&#187;) wird per dem auf der Titelseite angegebenen Tag (&#171;Stichtag&#187;) zwischen dem Anbieter und Kunden geschlossen.\u00a0 1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Definitionen Begriffe, die in dieser Vereinbarung nicht anderweitig definiert sind, haben die nachstehende Bedeutung. &#171;Abo-Geb\u00fchr&#187;\u00a0bezeichnet die vom Kunden zu zahlende monatliche Geb\u00fchr f\u00fcr den Zugang zur Software und deren Nutzung, einschliesslich der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":4828,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4837","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4837","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4837"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4837\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4841,"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4837\/revisions\/4841"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4828"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4837"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}