{"id":4826,"date":"2026-03-16T15:39:06","date_gmt":"2026-03-16T14:39:06","guid":{"rendered":"https:\/\/triviso.schwarz-matt-dev.com\/?page_id=4826"},"modified":"2026-03-16T15:43:00","modified_gmt":"2026-03-16T14:43:00","slug":"lizenzvertrag","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/triviso.ch\/de\/rechtliches\/lizenzvertrag\/","title":{"rendered":"Lizenzvertrag"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"4826\" class=\"elementor elementor-4826\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b9dcc37 wrapper e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"b9dcc37\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4f947b5 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"4f947b5\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Lizenzvertrag\n<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1b50bcb elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"1b50bcb\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Vertragsgegenstand<\/h2><p><br \/>Dem Kunden wird das pers\u00f6nliche, nicht ausschlie\u00dfliche und nicht \u00fcbertragbare Recht einger\u00e4umt, gegen Bezahlung der vereinbarten Verg\u00fctung das auf der Offerte\/Auftragsbest\u00e4tigung spezifizierte Standard-Anwen\u00addungsprogramm (&#171;Programm&#187;) samt der dazu in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form abgegebenen Doku\u00admentation auf einem daf\u00fcr geeigneten und beim Kunden vor Ort installierten Informatiksystem oder Cloudinfrastruktur (Kundensystem&#187;) w\u00e4hrend unbestimmter Zeit bestimmungsgem\u00e4\u00df zu gebrauchen.<\/p><h3>2.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Umfang des Nutzungsrechts<\/h3><p>&#171;Bestimmungsgem\u00e4\u00dfer Gebrauch&#187; im Sinne dieser Lizenzbedingungen umfasst abschlie\u00dfend:<\/p><ul><li>das vollst\u00e4ndige oder teilweise Laden, Einspeichern, \u00dcbertragen, Umwandeln, Ablaufen und Wiedergeben des Programmes in maschinell lesbarer Form auf dem Kundensystem zum Zweck der Ausf\u00fchrung der Programm-Instruktionen f\u00fcr die Verarbeitung von Daten des Kunden.<\/li><li>die daf\u00fcr erforderliche vor\u00fcbergehende Herstellung von Kopien.<\/li><li>die Verwendung der Dokumentation im Zusammenhang mit dem bestimmungsgem\u00e4\u00df Gebrauch des Programmes.<\/li><\/ul><p>Die Verg\u00fctung ist in bar bei \u00dcbergabe des Programmes oder innerhalb 30 Tagen nach dem Datum der Rechnung zu bezahlen. Ohne anderslautende Vereinbarung verstehen sich die Preisangaben als Entgelt f\u00fcr die einfache Nutzung eines Programmexemplars, exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer sowie allf\u00e4lliger Porti, Kosten f\u00fcr Datentr\u00e4ger und Daten\u00fcbermittlung usw.<\/p><p>Der Lizenzgeber hat das Recht, auf allen ausstehenden Zahlungen nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Mahnung einen Verzugszins von monatlich 2.5 % \u00fcber dem Basiszinssatz zu belasten.<\/p><p>Die Verrechnung irgendwelcher Anspr\u00fcche eines Vertragspartners mit Gegenanspr\u00fcchen des anderen Partners bedarf der vorg\u00e4ngigen schriftlichen Vereinbarung.<\/p><p>Wird die Lizenz gemietet oder innerhalb eines Cloud-Angebotes zur Verf\u00fcgung gestellt, erl\u00f6schen s\u00e4mtliche Nutzungsrechte an der Software bei Beendigung des Miet- oder Cloud-Vertrages. Die Daten des Kunden werden diesem in geeigneter Form zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p><h3>3.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Erweiterter Gebrauch<\/h3><p>Der Gebrauch des Programmes auf einem anderen als dem Kundensystem, auf mehreren Arbeitsstationen, auf Netzwerken, im Client-Server-Betrieb, auf mobilen Zusatzger\u00e4ten, die vor\u00fcbergehende oder dauernde Vermietung oder Verleihe des Programmes, dessen \u00c4nderung sowie die R\u00fcckf\u00fchrung des maschinell lesbaren Programmes in die Quellensprache (soweit nicht f\u00fcr die Berichtigung von Programmfehlern oder die Herstellung der Interopera\u00adbilit\u00e4t zwingend erforderlich) bed\u00fcrfen der vorg\u00e4ngigen schriftlichen Vereinbarung mit dem Lizenzgeber.<\/p><h3>4.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Programmweitergabe<\/h3><p>Nach vorg\u00e4ngiger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers darf der Kunde das Programm, allein oder zusammen mit dem Kundensystem, an einen Dritten weitergeben, sofern er schriftlich best\u00e4tigt, davon keine Kopien zur\u00fcck\u00adzubehalten und den Gebrauch definitiv einzustellen.<\/p><h3>5.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Unerlaubter Gebrauch<\/h3><p>Die Verletzung der Bestimmungen \u00fcber den erweiterten Gebrauch (Absatz 4) und die Programmweitergabe (Absatz 5) stellt einen Eingriff in die gesch\u00fctzten Rechte des Lizenzgebers dar und geben dem Lizenzgeber f\u00fcr jede unautorisierte zus\u00e4tzliche Nutzung oder Weitergabe des Programmes Anspruch auf den doppelten Betrag der Ein\u00admal-Lizenzgeb\u00fchr, unter Vorbehalt des Ersatzes weiteren Schadens und der zivil- und strafrechtlichen Sanktion einer Schutzrechtsverletzung.<\/p><h3>6.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Wahrung der Schutzrechte<\/h3><p>Der Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht des Lizenzgebers an Programm und Dokumentation. Er wird demgem\u00e4\u00df die Schutzrechtsvermerke des Lizenzgebers auf allen im Rahmen des bestimmungsgem\u00e4\u00df Gebrauchs entstandenen vollst\u00e4ndigen oder auszugsweisen Kopien von Programm und Doku\u00admentation anbringen.<\/p><h3>7.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Geheimhaltung<\/h3><p>Programm und Dokumentation enthalten Informationen, ldeen, Konzepte und Verfahren, insbesondere \u00fcber die Bearbeitung von Daten und die Organisation von Prozessen, welche Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse des Lizenzgebers darstellen. Demgem\u00e4\u00df ist der Kunde verpflichtet, das Programm und die Dokumentation mit der gleichen Sorgfalt und Vertraulichkeit wie eigene Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln, diese nur zum bestimmungsgem\u00e4\u00df Gebrauch gem\u00e4\u00df diesen Lizenzbedingungen zu verwenden und sie Dritten in keiner Art und Form, weder ganz noch auszugsweise, zug\u00e4nglich zu machen oder zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p><h3>8.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Sicherungsmassnahmen<\/h3><p>Der Kunde ergreift die erforderlichen organisatorischen und technischen Ma\u00dfnahmen, um das Programm und die Dokumentation vor ungewollter Preisgabe, bzw. Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch durch Unberechtigte zu sch\u00fct\u00adzen. Insbesondere wird er vor einer Weitergabe von Speichermedien alle darauf gespeicherten Teile des Program\u00admes l\u00f6schen. Der Kunde stellt im weiteren die Kontrolle von Anzahl und Standort der im Zusammenhang mit dem bestimmungsgem\u00e4\u00df Gebrauch erstellten Sicherungskopien des Programmes sicher<\/p><h3>9.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Kundenverantwortung<\/h3><p>Die Verantwortung f\u00fcr Beschaffung und Unterhalt eines geeigneten Informatiksystems, die Auswahl, die Installation und den Gebrauch des Programmes und die durch dessen Einsatz erzeugten Resultate liegt beim Kunden, und der Lizenzgeber kann daf\u00fcr keine Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernehmen.<\/p><p>Der Kunde setzt als Informatiksystem nur von der Triviso GmbH empfohlene IT-Komponenten (Hardware und Software) ein. Sofern der Kunde andere IT-Komponenten verwendet, tr\u00e4gt er allein das Risiko und die Triviso GmbH \u00fcbernimmt daf\u00fcr keine Gew\u00e4hrleistung und Haftung. Die der Triviso GmbH im Zusammenhang mit dem Einsatz nicht empfohlener IT-Komponenten allf\u00e4llig entstehenden Mehraufw\u00e4nde und Sch\u00e4den, einschliesslich Anspr\u00fcche weiterer Betroffener, sind vom Kunden vollumf\u00e4nglich zu tragen.<\/p><p>Sollten durch den Kunden nicht entsprechend empfohlene Produkte trotzdem eingesetzt werden, so nimmt er zur Kenntnis, dass die Triviso GmbH unter Umst\u00e4nden aus technischen Gr\u00fcnden nicht in der Lage ist, ihre bisherigen, ordentlichen Leistungen gegen\u00fcber dem Kunden zu erbringen, insbesondere was Fragen der Performance angehen.<\/p><h3>10.\u00a0\u00a0 Zus\u00e4tzliche Leistungen<\/h3><p>Leistungen im Zusammenhang mit der Anpassung des Programmes an besondere Bed\u00fcrfnisse des Kunden, Unterst\u00fctzung bei Installation und Inbetriebnahme, Einf\u00fchrung und Schulung des Kundenpersonals, Beratung bei Anwendungsproblemen, Wartung und Pflege des Programmes, Lieferung zus\u00e4tzlicher Exemplare gedruckter Doku\u00admentation werden vom Lizenzgeber aufgrund besonderer Abrede oder unter einem separaten Dienstleistungsver\u00adtrag erbracht.<\/p><h3>11.\u00a0\u00a0 Gew\u00e4hrleistung und Haftung<\/h3><p>Der Hersteller haftet f\u00fcr direkte Sch\u00e4den, welche dem Kunden im Zusammenhang mit der Erf\u00fcllung des Vertrages entstanden sind, z.B. aus Nichterf\u00fcllung, Sorgfaltsverletzung, Verzug oder Schutzrechtsverletzung nur, wenn diese Sch\u00e4den durch Triviso nachweisbar grobfahrl\u00e4ssig oder absichtlich verursacht worden sind.<\/p><p>F\u00fcr Sch\u00e4den, welche dem Kunden im Zusammenhang mit Einsatz und Ben\u00fctzung der Ger\u00e4te und des Lizenzma\u00adterials und den damit erzielten Resultaten entstehen, insbesondere f\u00fcr entgangenen Gewinn, nicht realisierte Ein\u00adsparungen, Mehraufwendungen oder Anspr\u00fcche Dritter, lehnt Triviso jegliche Haftung ausdr\u00fccklich ab.<\/p><p>Der Hersteller weist darauf hin, dass es nicht m\u00f6glich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist daher nur Software, die im Wesentlichen so arbeitet, wie in der Funktionsbeschreibung formulier.<\/p><p>Der Hersteller gew\u00e4hrleistet, dass die Software gem\u00e4\u00df Funktionsbeschreibung bei bestimmungsgem\u00e4\u00df Gebrauch funktioniert. Der Hersteller lehnt insbesondere unter folgenden Umst\u00e4nden jegliche Gew\u00e4hrleistung ab:<\/p><ul><li>Bei nachtr\u00e4glichen Eingriffen der Anwender in die Software.<\/li><li>Bei Fehlern des durch den Anwender eingesetzten Betriebssystems.<\/li><li>Bei Verletzungen dieses Vertrages und\/oder der Urheberrechte des Herstellers.<\/li><li>Beim Anwenden der Software auf anderer als der von Triviso freigegebenen Betriebssystemumgebung oder empfohlener Hardware<\/li><li>Beim Anwenden von Schnittstellen zu nicht von Triviso freigegebenen Drittl\u00f6sungen (Microsoft Office, etc.)<\/li><\/ul><p>Sollten M\u00e4ngel der Software festgestellt werden, muss der Kunde diese dem Hersteller sofort schriftlich melden. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist dauert 90 Tage ab Lieferung der Software. Ist die Software im Sinne des Absatzes 12.4 fehlerhaft, so hat der Kunde das Anrecht auf M\u00e4ngelbeseitigung mittels Update. Bei zweimaligem Scheitern der M\u00e4ngelbeseitigung ist der Hersteller berechtigt, schriftlich vom vorliegenden Vertrag zur\u00fcckzutreten. Davon unbe\u00adr\u00fchrt bleiben der Lizenzvertrag und der Vertrag, mit dem der Kunde die Software erworben hat. Andere Gew\u00e4hr\u00adleistungsanspr\u00fcche (namentlich die Ersatzvornahme durch einen Dritten) werden ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<\/p><p>Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr die Nutzungsrechte ist ausgeschlossen.<\/p><h3>12.\u00a0\u00a0 Schlussbestimmungen<\/h3><p>Jede \u00c4nderung und Erg\u00e4nzung dieser Lizenzbedingungen sowie alle Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit der Schriftform und der Anerkennung durch den Kunden und den Lizenzgeber.<\/p><p>Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollst\u00e4ndig sein, so wird die G\u00fcltigkeit des \u00fcbrigen Inhalts des Vertrages<br \/>davon nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer<br \/>Weise wirtschaftlich am n\u00e4chsten kommt. Gleiches gilt f\u00fcr etwaige Vertragsl\u00fccken.<\/p><p>Diese Lizenzbedingungen unterstehen dem Deutschen Recht, unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.<\/p><p>Der ordentliche Richter am Sitz des Lizenzgebers wird zur Entscheidung aller Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Lizenzbedingungen ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig erkl\u00e4rt, unter Vorbehalt des Rechts des Lizenzgebers, den Kunden f\u00fcr die geschuldeten Verg\u00fctung an dessen Sitz zu belangen.<\/p><p>Freiburg, Januar 2018<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lizenzvertrag 1.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Vertragsgegenstand Dem Kunden wird das pers\u00f6nliche, nicht ausschlie\u00dfliche und nicht \u00fcbertragbare Recht einger\u00e4umt, gegen Bezahlung der vereinbarten Verg\u00fctung das auf der Offerte\/Auftragsbest\u00e4tigung spezifizierte Standard-Anwen\u00addungsprogramm (&#171;Programm&#187;) samt der dazu in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form abgegebenen Doku\u00admentation auf einem daf\u00fcr geeigneten und beim Kunden vor Ort installierten Informatiksystem oder Cloudinfrastruktur (Kundensystem&#187;) w\u00e4hrend unbestimmter Zeit bestimmungsgem\u00e4\u00df [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":4828,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4826","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4826","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4826"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4826\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4836,"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4826\/revisions\/4836"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4828"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/triviso.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4826"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}